Die BaFin hat die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts, die sie der East-West Assekuranz AG (Berlin) im Jahr 2009 erteilt hatte, mit Bescheid vom 16. Februar 2017 widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist.
Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Die East-West Assekuranz AG darf daher keine neuen Versicherungsverträge abschließen und muss die bestehenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden.
Der Widerruf ist aufgrund der Anordnung gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, beim zuständigen Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen den Widerruf zu beantragen.
Kommentar hinterlassen