Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt), München: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat der Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 5. Februar 2021 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt) nahm für Vermittler von „Finanzsanierungs-Verträgen“ Vermittlungsgebühren (bzw. „Genehmigungsgebühren“) entgegen.
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