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EB Financial: Weitere unrechtmäßige Angebote vorbörslicher Aktien

Pixaline (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EB Financial, angeblicher Sitz am Rossmarkt 10, 60311 Frankfurt am Main, und Cantersteen 47, 1000 Brüssel, Belgien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website eb-financial.com rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen wie beispielsweise Festgeldanlagen angeboten werden.

Die thyssenkrupp AG unterrichtete die BaFin darüber, dass sie von einigen Personen kontaktiert wurde, denen Kaufangebote seitens der EB Financial für die vorbörslichen Aktien des vor einem möglichen Börsengang stehenden Tochterunternehmens thyssenkrupp nucera unterbreitet wurden. Die übersandten Unterlagen – eine Broschüre und ein Zeichnungsschein – stammen nicht von der thyssenkrupp AG oder von thyssenkrupp Tochtergesellschaften.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Die BaFin hat bereits mehrfach vor dieser Praxis gewarnt, zuletzt im Januar 2022. Verbraucherschutzorganisationen und Polizei warnen bereits seit Jahren vor einem solchen Vorgehen.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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