EbAV-Berichtswesen: EIOPA startet Konsultation zur Überarbeitung des Berichtswesens
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) möchte die Entscheidung des Board of Supervisors zu Berichtspflichten von Pensionsdaten (BoS-Decision 20-362) aktualisieren, die als Grundlage für das EbAV-Berichtswesen dient. Ziel ist es, Datenlücken zu schließen und Inkonsistenzen mit anderen Datenerhebungen zu korrigieren. Der aktuelle Vorschlag sieht dafür eine verpflichtende Übermittlung von Daten zu Derivaten vor, ebenso wie die Erhebung von Daten zu OGAWs (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren). Außerdem sollen Daten zu Zahlungsströmen der Verbindlichkeiten und grenzüberschreitendem Geschäft erhoben werden.
EIOPA schlägt vor, dass Unternehmen die aktualisierten Anforderungen erstmals bei der Übermittlung der Unternehmensdaten ab dem 4. Quartal 2024 berücksichtigen sollen. Die Konsultation wurde am 25 April 2022 auf der Homepage von EIOPA veröffentlicht und dauert zwölf Wochen. Die Marktteilnehmer sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.
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