Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte am Montag einen Berufungsantrag von Tiffany gegen ein früheres Urteil ab.
Damit hat Ebay, das schon in der ersten Instanz und einem Berufungsprozess gewonnen hatte, sich in dem Verfahren um Produktfälschungen endgültig durchgesetzt.
Tiffany hatte im Jahr 2004 Klage erhoben, weil die Mehrzahl der angeblich von dem legendären Juwelier stammenden Schmuckstücke, die bei Ebay versteigert werden, Fälschungen seien. Tiffany verlangte, dass die Produkte aus dem Handel der Website genommen werden. Die Gerichte urteilten jedoch, Ebay müsse die auf seiner Plattform zum Verkauf stehende Ware nicht auf Echtheit prüfen. Vielmehr müssten die Markeninhaber bei Ebay Fälschungen anzeigen.
In Frankreich hatte Ebay dagegen 2008 einen ähnlichen Prozess gegen die Luxusgütergruppe LVMH verloren.
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