Jedermann kann Waren und Dienstleistungen über eine Ebay-Auktion oder zum Festpreis verkaufen.
Doch wann bin ich ein Privatverkäufer, und ab wann gelte ich als gewerblicher Verkäufer? „Entscheidend ist die Anzahl der Verkäufe“, sagt ein Fachanwalt aus dem Bereich des Internetrechtes. Wer gelegentlich Waren aus seinem Privatbesitz in geringem Umfang verkauft und auch kein Powerseller ist, der gelte in der Regel als privater Verkäufer. Viele, die „angeblich nur privat verkaufen“ sind eigentlich „gewerbliche Verkäufer“, wollen das aber rechtlich nicht sein, um so nicht für die verkauften Produkte haften zu müssen.
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