eca biomed GmbH & Co. KG – die einstweilige Verfügung gegen die SCY Europe Vertriebs GmbH mit Tobias Reips

Alles sehen wir natürlich im Zusammenhang mit der Blueplanet Investments AG und deren Anleihe.

Nun liegen uns in der Redaktion aktuell 2 gerichtliche Beschlüsse des Landgerichtes Frankfurt am Main, Kammer für Handelssachen, vor.

Für uns geht es dabei aber eben nicht nur darum, diese Beschlüsse bekannt zu machen, sondern für uns ist das ein eklatanter Verstoß gegen Gesundheitsbestimmungen.

Möglicherweise werden hier ja sogar Menschen gefährdet. Ob den verantwortlichen Personen im Hause SCY Europe Vertriebs GmbH mit Tobias Reips das so bewusst ist?

Zum einen ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren der eca biomaed GmbH & Co. KG  mit dem Aktenzeichen 3-08 O 5/21 und ein weiterer Beschluss des genannten Gerichtes, weil sich das verurteilte Unternehmen nicht an die Einstweilige Verfügung gehalten hat. Hier mit dem gleichen Aktenzeichen, aber einem Beschluss, welcher ein Ordungsgeld in Höhe von 3000 Euro oder ersatzweise 6 Tage Ordnungshaft, vorsieht.

In der uns in der Redaktion vorliegenden Einstweiligen Verfügung wird dem Unternehmen untersagt:

1. das Produkt Solvid für Haut- und/oder Handdesinfektionen uf dem Markt bereitzustellen/und/oder zu berwerben

a. ohne das das Produkt Sollvid gemäß Art. 17 Abs.1 Biozid-VO für die Produktart 1 „Menschliche Hygiene“ durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zugelassen ist

b. ohne, dss die Antragstellerin oder ihr Stoffherstellerin/Lieferantin des Wirkstoffs “ Natriumhypochlorit/Biozidproduktes „SOLVID“ für die Produktart 1 „Menschliche Hygiene“ aufgeführt ist

2. das Produkt „SOLVID“ mit dem folgenden Aussagen zu bewerben:

a. AUGEN- UND SCHLEIMHAUVERTRÄGLICH

und/oder

„BAUA-Nr.;N-69110“

wie geschehen.

Die kompletten Kosten musste die Beklagte übernehmen. Anstatt sich aber an diese Verfügung zu halten, hat man dann, als wäre nichts gewesen, wohl weitergemacht, was dann natürlich zur Verhängung des Ordnungsgeldes führte.

 

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