EC Advisors GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
EC Advisors GmbH, München
Allgemeine Angaben
Die EC-Advisors GmbH, München, – im Folgenden auch die „Gesellschaft“ – wurde mit Feststellung der Satzung am 27.10.2006 gegründet und am 09.11.2006 in das Handelsregister in München eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen bei dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien sowie die Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Immobilien unter Ausschluss von Geschäften gemäß § 34c Abs. 1 GewO.
Der Jahresabschluss der EC-Advisors GmbH, München, zum 31.12.2019 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, insbesondere §§ 242 ff. und 264 ff. HGB, und den ergänzenden Regeln des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt vor Ergebnisverwendung.
Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 264, 274a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Einzelne Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Anlagegegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten angesetzt und linear über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Von dem Ansatzwahlrecht für selbst erstellte immaterielle Anlagegüter wird kein Gebrauch gemacht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Es wird, soweit möglich, bei allen Anlagegütern davon ausgegangen, dass die handelsrechtlichen Nutzungsdauern den steuerlichen Nutzungsdauern entsprechen. Für Anlagegüter, die steuerlich dem Sammelposten für geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis bis zu € 1.000 zuzuordnen sind, wird von einer übereinstimmenden handelsrechtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Auch geringwertige Anlagegüter bis zu € 800 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit erforderlich werden Anlagegüter auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Finanzanlagen erfolgt dies nur bei dauernder Wertminderung.
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung etwaiger erforderlicher Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt bzw. soweit erforderlich wertberichtigt, d. h. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die flüssigen Mittel/Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Valutawert, der dem Nennwert entspricht angesetzt.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Going Concern Annahme (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB):
Nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag bilanzmäßig überschuldet. Im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung geht die Geschäftsführung von der Fortführung des Unternehmens („going concern“) aus. Der sich ergebende Posten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ steht dem nicht entgegen, da insoweit ein Rangrücktritt mit der Gesellschafterin, Sycamore Luxembourg S.A., hinsichtlich ihrer Darlehensforderungen (ausgewiesen als Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen) vereinbart wurde.
Die Geschäftsführung geht weiterhin davon aus, dass die Corona-Krise auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft und die mittelfristige Entwicklung hinsichtlich Vermögens-, Finanz.- und Ertragslage keine nachhaltigen negativen Auswirkungen hat.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung des marktgerechten Zinssatzes abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern:
Die Berechnung der latenten Steuern basiert auf dem Temporary-Konzept. Das Wahlrecht zur Bilanzierung des Überhangs latenter Steuern auf temporäre Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Bilanzansatz wurde nicht in Anspruch genommen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Eine von den gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist in einer Beilage zu diesem Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Bilanz ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt.
Rückstellungen
Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Hierbei wurden sonstige Rückstellungen für den nicht genommenen Urlaub und für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer.
Verbindlichkeiten
Im Einzelnen werden die Verbindlichkeiten im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel aufgegliedert (Angaben in T€; auf die Angabe von Vorjahreszahlen wurde verzichtet):
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 915 (VJ: T€ 862) handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Es ergeben sich keine speziellen Anhang Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne der §§ 285 ff. HGB.
Sonstige Angaben
Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 25 Angestellte (ohne Geschäftsführer) (Vorjahr: 30) beschäftigt.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführerin: Nevena Adam, München
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
München, den ________________________
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(Nevena Adam)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2020 festgestellt. |
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