Die BaFin hat am 20. Dezember 2021 Geldbußen in Höhe von 46.600 Euro gegen die ECHOS Holding AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die ECHOS Holding AG hatte Bekanntmachungen darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017 und 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Die ECHOS Holding AG hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 und 2019 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die ECHOS Holding AG hatte Bekanntmachungen darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 und 2019 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Kommentar hinterlassen