Kundenbewertungen spielen eine entscheidende Rolle bei Online-Käufen. Gemäß EU-Richtlinien müssen Händler sicherstellen, dass diese Bewertungen authentisch sind. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass nur wenige Online-Händler dies tatsächlich tun.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gab bekannt, dass 27 der untersuchten 30 Websites in Bezug auf diese Anforderungen unzureichend waren und die geltenden Informationspflichten „nicht oder nicht ausreichend“ erfüllten.
Der vzbv hat dabei Online-Händler wie Amazon, MediaMarkt, Ikea, Obi, Otto, Refurbed, Babymarkt, Check24 Reise und Shopping, Audible, Epic Games Store, Zalando, Ebay sowie die App-Stores von Apple und Google und weitere Händler unter die Lupe genommen.
Gemäß EU-Vorschriften müssen Online-Händler seit Ende Mai des letzten Jahres angeben, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Kunden stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung erworben haben. Dies dient dem Schutz vor gefälschten Bewertungen und ermöglicht eine fundierte Kaufentscheidung.
Jedoch wurde bei nur drei der untersuchten Anbieter festgestellt, dass sie nicht gegen die geprüften Bestimmungen verstoßen haben, erklärte der vzbv.
Bei allen anderen war unter anderem unklar, auf welche konkreten Produkte und Dienstleistungen sich die Bewertungen bezogen, es fehlten Informationen direkt am Ort der Bewertung oder die Informationen zur Überprüfung der Echtheit der Bewertungen waren unzureichend. In einigen Fällen hat der vzbv Abmahnungen ausgesprochen und prüft zudem die Einleitung von Unterlassungsverfahren.
Die Verbraucherschützer kritisieren auch die Möglichkeit, Bewertungen auf Websites als „hilfreich“ zu markieren. Dies könne die Bewertungen indirekt beeinflussen und letztendlich die Kaufentscheidung der Verbraucher manipulieren
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