Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin hat schon vor geraumer Zeit die ersten Klagen gegen die Drahtzieher der ECI Energy Capital Invest vor dem LG Stuttgart und dem LG Stade eingereicht. Ein Urteil ist bislang nicht ergangen. Es ergibt sich jedoch folgender Zwischenstand:
Die Klagen, die von Resch Rechtsanwälten bislang eingereicht worden sind, richten sich gegen die ECI Energy Capital Invest, die Hintermänner Kay Rieck und Matthias Moosmann, die Treuhänderin TB Treuhand GmbH aus Buchholz und die Holdinggesellschaft der Gruppe, die DOG Deutsche Oel & Gas. Die Inanspruchnahme mehrerer Haftungsgegner hat zum einen wirtschaftliche Vorteile für die Kläger. Zum anderen wollen Resch Rechtsanwälte erreichen, dass die Verantwortlichen der ECI Energy Capital Invest und der DOG Deutsche Oel & Gas umfassend Rechenschaft über die Absichten und Entwicklungen ablegen müssen.
Ansprüche der Anleger der ECI Energy Capital Invest aufgrund zahlreicher Verfehlungen
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte stützt ihre Klagen gegen die Beteiligten auf verschiedene Anspruchsgrundlagen.
Die Drahtzieher der ECI Energy Capital Invest und der DOG Deutsche Oel & Gas werden mit dem Vorwurf konfrontiert, mit den US Öl- und Gasfonds und den US Öl und Gas NSV Namensschuldverschreibungen vorsätzlich eine Art Schneeballsystem errichtet zu haben. Die ersten ECI Energy Capital Invest Gesellschaften konnten mangels verkäuflicher Rohstoffe in den USA nämlich keinerlei Gewinne erzielen; dennoch erfolgten von den Fonds hohe Kapitalzuflüsse an die ECI Anleger.
Darüber hinaus gehen Resch Rechtsanwälte davon aus, dass sich die Beteiligten durch die Umwandlung der ECI-Anlagen in Aktien der luxemburgischen DOGSA Deutsche Oel & Gas S.A. schadensersatzpflichtig gemacht haben. Der Wert der DOGSA-Aktien, die trotz mehrfacher Ankündigungen noch immer nicht frei handelbar sind, ist nämlich nach wie vor nicht geklärt.
„Eine sorgfältige Überprüfung der ECI Energy Capital Invest Anlageprospekte hat zudem mehrere Prospektfehler zum Vorschein gebracht, die Schadensersatzansprüche begründen“, führt die bearbeitende Rechtsanwältin Leonie Westen aus der Kanzlei Resch Rechtsanwälte aus. „Auch auf diese stützen wir unsere Klagen.“
Gegner können Vorwürfe gegen die ECI und DOG bislang nicht ausräumen
Durch das Vorbringen der Beklagten in den ECI-Prozessen konnten die Vorwürfe bislang nicht ausgeräumt werden. Die Erklärungen zu der Werthaltigkeit der Aktien der DOGSA Deutsche Oel & Gas S.A. und den Quellen der von den ersten ECI Energy Capital Invest Fonds erfolgten Ausschüttungen halten Resch Rechtsanwälte für nicht plausibel.
Nachdem Resch Rechtsanwälte die Ansprüche eines ECI-Anlegers bereits erfolgreich gegen einen Vermittler gerichtlich durchsetzen konnten, stehen die Chancen für eine Rückabwicklung der ECI Energy Capital Invest Anlagen daher weiterhin gut.
Rechtsanwalt Manfred Resch Berlin
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