Resch Rechtsanwälte haben schon vor geraumer Zeit die ersten Klagen gegen die Drahtzieher der ECI Energy Capital Invest in Stuttgart und Stade eingereicht. Inzwischen liefern die Prozesse erste Erkenntnisse.
Nachdem die Anleger der ECI Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds und Namensschuldverschreibungen im vergangenen Herbst unfreiwillig Aktionäre der luxemburgischen DOGSA Deutsche Oel & Gas S.A. geworden waren, herrschte unter ihnen große Unsicherheit. Resch Rechtsanwälte bündeln die Interessen der Anleger und setzen ihre Rechte gerichtlich durch.
Klagen gegen Rieck, Moosmann, ECI Energy Capital Invest, DOGSA Deutsche Oel & Gas u.a.
Die Klagen, die von Resch Rechtsanwälten bislang eingereicht worden sind, richten sich gegen die ECI Energy Capital Invest, die Hintermänner Kay Rieck und Matthias Moosmann, die Treuhänderin TB Treuhand GmbH aus Buchholz und die Holdinggesellschaft der Gruppe, die DOG Deutsche Oel & Gas. Die Inanspruchnahme mehrerer Haftungsgegner hat zum einen wirtschaftliche Vorteile für die Kläger. Zum anderen wollen Resch Rechtsanwälte erreichen, dass die Verantwortlichen der ECI Energy Capital Invest und der DOG Deutsche Oel & Gas umfassend Rechenschaft über die Absichten und Entwicklungen ablegen müssen.
Ansprüche der Anleger der ECI Energy Capital Invest aus zahlreichen Gesichtspunkten
Resch Rechtsanwälte stützen die Klagen gegen die DOGSA Deutsche Oel & Gas und die ECI Energy Capital Invest auf verschiedene Anspruchsgrundlagen. Den Drahtziehern der ECI Energy Capital Invest soll nachgewiesen werden, dass sie mit den US Öl- und Gasfonds und den US Öl und Gas Namensschuldverschreibungen vorsätzlich eine Art Schneeballsystem errichtet haben. Die ECI Energy Capital Invest Fondsgesellschaften konnten mangels verkäuflicher Rohstoffe in den USA keinerlei Gewinne erzielen; trotzdem erfolgten von den ersten Fonds regelmäßig hohe Ausschüttungen an die ECI Anleger. Daraus und aus weiteren Aspekten resultieren Prospektfehler in den ECI Energy Capital Invest Fonds und Namensschuldverschreibungen Prospekten, die eine Schadensersatzhaftung begründen. Ferner können sich die Beteiligten auch durch die Umwandlung der ECI-Anlagen in Aktien schadensersatzpflichtig gemacht haben, da die Aktien der DOGSA Deutsche Oel & Gas S.A. nicht den behaupteten Wert haben.
Gegner können Vorwürfe gegen die ECI und DOG bislang nicht ausräumen
Die bisherigen Entwicklungen in den ECI-Prozessen konnten die vorgenannten Vorwürfe bislang nicht ausräumen. Insbesondere die Erklärungen zu der Werthaltigkeit der Aktien der DOGSA Deutsche Oel & Gas S.A. und den Quellen der von den ersten ECI Energy Capital Invest Fonds erfolgten Ausschüttungen halten Resch Rechtsanwälte für nicht plausibel. Die Chancen für eine Rückabwicklung der ECI Energy Capital Invest Anlagen stehen daher gut.
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