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ECI REAL Estate grundinvestgesellschaft mbH – Insolvent

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Über das Vermögen der ECI REAL Estate grundinvestgesellschaft mbH, Seestraße 32, 61200 Wölfersheim, Frölingstraße 9, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9833), vertr. d.: Klaus-Peter Arnold, Seestraße 32, 61200 Wölfersheim, (Geschäftsführer) ist am 09.04.2015 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Timm Hartwich, c/o KRIEGER Rechtsanwälte, Bleidenstraße 6-10, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2972388-40, Fax: 069/2972388-88, E-Mail: hartwich@krieger-ffm.de, Internet: inso@krieger-ffm.de.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.2015 anzumelden;

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

 

Stichtag, der dem Bericht- und Prüfungstermin entspricht, ist der  29.06.2015 .

 

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

 

  • Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

 

  • Anträge über:

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

 

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.05.2015) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden ( 29.06.2015 ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

 

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 13.04.2015

 

 

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