Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 2288/13
531/542 IN 2288/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecoConsort AG, Loschwitzer Straße 38, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28691
vertreten durch den Vorstand Iris Esche vertreten durch den Vorstand Jürgen Klein
– wurde am 01.04.2014 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.06.2014 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüberder Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlungüber die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt ist, die in den § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),§ 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), § 162 InsO (Betriebsveräußerung),§ 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörungüber die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäߧ§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne des §§ 271, 272 InsO sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 24.06.2014
10:00 Uhr
Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Saal C 301
Es wird darauf hingewiesen, dass der Berichtstermin ggfs. aus Kapazitätsgründen in Halle 1 der Messen Dresden, Messering 6, 01067 Dresden verlegt werden muss (Einlass ab 08:30 Uhr). Es wird empfohlen, sich ab 06.06.2014 über eine eventuelle Verlegung des Berichtstermins unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/Insolvenzverfahren zu erkundigen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäߧ 160 InsO als erteilt.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird gemäߧ5 Abs. 2 InsO schriftlich durchgeführt.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.08.2014 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden Olbrichtplatz 1, schriftlich einzureichen.
Gemäߧ67 InsO wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus
1. Rechtsanwalt Günther-Thomas Knüfer, Untere Laube 16, 78462 Konstanz, für die Gläubigergruppe der Anleger
2. Rechtsanwalt Stefan Ettelt, Käthe-Kollwitz-Ufer 82, 01309 Dresden, für die Kleingläubiger
3. Frau Fanny Glaubitz, Eisenacher Str. 3, 01309 Dresden, für die Gläubigergruppe der Arbeitnehmer.
Nach Ablauf des gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
531 IN 2288/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.04.2014
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 2321/13
531/554 IN 2321/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecoConsort Real Estate GmbH, Loschwitzer Straße 38, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 30048
vertreten durch die Geschäftsführerin Achid Schütze
– wurde am 01.04.2014 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO und nachrangige Insolvenzforderungen der Rangklassen 1-5 sind schriftlich bis zum 14.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt ist, die in den § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),§ 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere Verwertung des vorgefundenen Edelmetallbestandes und Rückabwickung von Grundstückskaufverträgen),§ 162 InsO (Betriebsveräußerung),§ 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörungüber die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäߧ§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne des §§ 271, 272 InsO sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 25.06.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 25.06.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
531 IN 2321/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.04.2014
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