Überraschung anlässlich der heutigen Gläubigerversammlung in der Messehalle 4 in Dresden. Rund 200 Gläubiger bzw . Gläubigervertreter waren erschienen um unter andrem einen gemeinsamen Gläubigervertreter zu wählen. Das konnte durch den Zusammenschluss der vertretenen Anlegervertreter mit der Mehrheit der Stimmen verhindert werden. Die Anwaltskanzlei Schirp und Partner hatte sich selber als gemeinsamer Gläubigervertreter ins Spiel gebracht. Schirp hatte mit 1 Million Gläubigerkapital relativ wenig Stimmen hinter sich. Abgestimmt wurde dann darüber, ob es einen gemeinsamen Gläubigervertreter geben soll, das wurde abgelehnt. Ein Sieg der Gläubiger und der Vernunft, der sich hoffentlich bald im Bereich FUBUS OSV wiederholt. In diesem Fall, auch das wollen wir anmerken, war sogar der Insolvenzverwalter gegen einen gemeinsamen Gläubigervertreter.
Schadenersatz im Falle von Betrug dürfte wohl in erster Linie gegen die Beteiligten und gegen die Versicherer angestrengt werden können. Ob und was dort zu holen ist, bleibt die große Unbekannt. Allerdings sollten die Ermittlungen doch stärker in Richtung Beteiligung und Machenschaften der Versicherer ausgeweitet werden. Da scheint viel gemauert zu werden.
„Die Future Business Plus AG wurde im Jahr 2006 gegründet und am 1. Juni 2012 umfirmiert in Prosavus AG. Jörg Biehl ist ihr Vorstand. Sie beschäftigt derzeit acht Mitarbeiter und verfügt über ein Grundkapital in Höhe von zwei Millionen Euro. Davon halten 24 Prozent Jörg Biehl, jeweils 20 Prozent Andreas Kison und die Future Business KG aA, 16 Prozent Johann Mittl, jeweils 10 Prozent Michael Oertl und Rudolf Ott. Jörg Biehl ist persönlich haftender Gesellschafter des Konzerns Future Business KG aA. Er hält 44,43 Prozent ihrer Stammaktien, 41,32 Prozent der Vorzugsaktien und Andreas Kison 12,51 Prozent der Stammaktien.“
Quelle: Prosavus http://www.prosavus.de/presse/richtigstellung-fondstelegramm
Im Fall Prosavus hat die Kanzlei Shirp & Partner Rundschreiben verschickt. Angebl. würde der Insolvenzverwalter davon ausgehen, dass die Anleger leer ausgehen könnten. Es wird geraten, noch Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen (gegen wen wird aber nicht verraten)
Der Clou: man wählt einen Gläubigervertreter, der diese Forderungen für alle stellt, denn dieser wird aus der Insolvenzmasse bezahlt! (Wessen Geld ist das denn?) die zur Zeit nur zur Befriedigung anderer Gläubiger dient (Welche anderen Gläubiger, aus Anleger?)
Alles in allem: Mandantenfang!
Zitat aus dem Netz RA Schirp & Partner:
„Am Freitag, den 16.05.2014 erreichte uns von mehreren Seiten die Information, dass vermutlich alle Inhaber von Orderschuldverschreibungen der Firma ecoConsort AG einen Brief der Rechtsanwälte Schirp Neusel & Partner erhalten haben. Dieser bezieht sich auf die Gläubigerversammlung am 22.05.2014 in Dresden.
In diesem Brief stellt sich die Kanzlei als Bewerber um die Funktion des gemeinsamen Vertreters vor, bietet gleichzeitig die kostenlose Vertretung bei der Gläubigerversammlung an und bittet um Vollmacht“.
Auch für Anwälte gilt: „wo alles kostenlos ist bin ich das Produkt“ – abgesehen davon, dass kostenlose Vertretung standeswidrig und kein Anwalt kostenlos ist. Man sollte diese Namen sich alle gut merken (warum kommen die denn aus der ganzen Repulik, um in DRESDEN Gläubigervertreter zu werden?). Gibt es im Süden keine Insolvenzgerichte, die sowas auch praktisch fänden: nur einen gemeinsamen Gläubigervertreter und nur einen Verwalter und mit dem ganzen Gläubigergschwerl hat man ab sofort dann nichts mehr zu tun?