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ECP Invest II GmbH & Co. KG- schlechte Bilanz

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Das kann man bei einer solchen Bilanzposition natürlich schon anmerken:

nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 2.393.210,23

ECP Invest II GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 17.826.316,45 18.191.563,50
I. Sachanlagen 17.826.316,45 18.191.563,50
B. Umlaufvermögen 1.082.378,12 1.078.836,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 757.287,75 794.064,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 737.762,52 752.999,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 325.090,37 284.771,35
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.393.210,23 2.292.481,07
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 2.393.210,23 2.292.481,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.301.904,80 21.562.880,78

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Rückstellungen 22.743,00 23.295,00
B. Verbindlichkeiten 21.279.161,80 21.539.585,78
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.226.836,85 8.171.125,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.301.904,80 21.562.880,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

ECP Invest II GmbH & Co. KG, Berlin

Inhaltsübersicht

a. Anlagengitter

b. Erforderliche Angaben

I. Angaben zur Generalnorm

II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten

III. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

b) Erforderliche Angaben

I. Angaben zur Generalnorm

Der Jahresabschluss der ECP Invest II GmbH & Co. KG, Berlin, (ECP Invest II) zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den §§ 242-256a HGB und den für die GmbH & Co. KG geltenden Regelungen gemäß §§ 264 ff. HGB.

Die Gesellschaft ist entsprechend § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264a HGB eine kleine GmbH & Co. KG und weist zum Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital in Höhe von € 2.393.210,23 aus. Ferner enthält die Bilanz zum 31. Dezember 2015 gegenüber der Gesellschafterin ECP Real Estate Public Limited Company, Dublin, eine Verbindlichkeit aus einem zinslosen Darlehen in Höhe von € 8.058.385,54.

Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft trat die Gesellschafterin gemäß Rangrücktrittserklärung vom 13. August 2008 mit ihrer Darlehensforderung in Höhe von T€ 1.000 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderung nur zulasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht.

Das Anlagevermögen beinhaltet zum Bilanzstichtag daneben stille Reserven in Höhe von T€ 7.318 (Vorjahr: T€ 6.948). Der Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien wurde ein Verkehrswertgutachten eines Immobiliensachverständigen zum 1. Mai 2014 zugrunde gelegt.

Bei der Gliederung der Bilanz wird die Erleichterungsvorschrift von § 1 Abs. 2 FormblattVO Wohnungsunternehmen i.V.m. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die umlegbaren und nicht umlegbaren Betriebskosten in den Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, um den Vorgaben zur Rechnungslegung für Wohnungsunternehmen nachzukommen.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist aufgrund des für 2016 und 2017 prognostizierten positiven Cashflows gegeben. Der Jahresabschluss wurde demzufolge nach dem Grundsatz von § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten

1. Darstellungsstetigkeit

Der Gesellschaft werden jährlich Managementgebühren in Höhe von 1 % der Summe der Verkehrswerte der Immobilien laut dem letzten vorliegenden Immobiliengutachten von ECP Finance Ltd., Dublin, in Rechnung gestellt. Die Fakturierung der Managementgebühr muss von der Kommanditistin ECP Real Estate Public Limited Company gebilligt werden. Die Managementgebühr für 2015 beträgt € 251.400,00. Mit Datum vom 31. Dezember 2015 hat die ECP Finance Ltd. ihren Forderungsverzicht auf Managementgebühren in Höhe von € 251.400,00 erklärt. Die damit im Zusammenhang stehende Besserungsabrede besteht darin, dass die erloschenen Forderungen der Kommanditistin erst wieder aufleben, wenn deren Erfüllung durch die ECP Invest II aus einem Vermögenszuwachs möglich ist. Bedingung ist, dass der Schuldnerin – auch nach Bezahlung – ein Bestand an liquiden Mitteln von mindestens € 50.000,00 erhalten bleibt. Aus den Vorjahren bestehen Forderungsverzichte in Höhe von € 310.266,64.

2. davon – Vermerke

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die „davon – Vermerke“ in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt.

III. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

1. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.

2. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und wurden für Gebäude mit 2,0 – 2,5 % p. a. angesetzt.

3. Für außerplanmäßige Abschreibungen bestand keine Veranlassung.

4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

5. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen bzw. durch Forderungsabschreibungen in Höhe von € 1.601,47 berücksichtigt.

6. Für Rückstellungen wurde der Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

7. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahrs sind beibehalten worden. Abweichungen, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gehabt hätten, lagen insoweit nicht vor.

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Ausstehende Einlagen

Die im Handelsregister eingetragene Einlage der Kommanditistin in Höhe von € 100,00 ist nicht geleistet und auch nicht eingefordert.

2. Hinweise zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter)

Bei der Gestaltung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 268 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB) wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, das Anlagengitter außerhalb der Bilanz darzustellen.

3. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen

Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

4. Angaben zum Eigenkapital

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 100.729,16 wurde per 31. Dezember 2015 gemäß § 6 des

Gesellschaftsvertrages auf das Verlustsonderkonto der Kommanditistin gebucht.

5. Hinweis zu den sonstigen Rückstellungen

Im Folgenden werden gemäß § 285 Nr.12 HGB die Rückstellungen erläutert.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen:

Art der Rückstellung Gesamtbetrag zum 1.1.2015
Inanspruchnahme/ Auflösung
Zuführungen
Gesamtbetrag zum 31.12.2015
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten 19.295,00 19.295,00 18.743,00 18.743,00
Prozesskostenrückstellung 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00
23.295,00 19.295,00 18.743,00 22.743,00

Die Prozesskosten beinhalten die das Berichtsjahr betreffenden Prozesskostenrisiken aus laufenden Prozessen.

6. Hinweis zu den Forderungen gegen Gesellschafter/ Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 264c Abs. 1 HGB sind Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge:

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Darlehen ECP Real Estate Public Limited Company 8.058.385,54
Verrechnungskonto der ECP Vermögensverwaltung GmbH 7.980,36

7. Angaben zu den Verbindlichkeiten

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang in Form eines Verbindlichkeitenspiegels vorgenommen.

Bei der Aufstellung des Verbindlichkeitenspiegels erfolgte eine Differenzierung der oben gemachten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten; von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde bei der Aufstellung kein Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeitenspiegel

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Laut Darlehensvertrag sind die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin nach Ermessen zu tilgen. Die Geschäftsführung geht von einer Rückführung der Verbindlichkeiten erst nach fünf Jahren aus.

Zur Absicherung der Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten sind in den Grundbüchern Grundschulden eingetragen, die diese in voller Höhe absichern.

8. Derivate Finanzinstrumente

Zur langfristigen Absicherung von Zinsrisiken hat die Gesellschaft mit der Aareal Bank AG Rahmenverträge über Zinssatzswaps abgeschlossen. Der Swap entfällt auf Hypothekendarlehen von nominal T€ 8.321 und weist zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert in Höhe von T€ 496 auf. Der Swap soll das Risiko steigender Zinsen variabel verzinslicher Darlehen bzw. ein Zahlungsstromänderungsrisiko absichern. Grund- und Sicherungsgeschäft werden als Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit erfolgt unter Anwendung der Einfrierungsmethode. Wertänderungen bzw. Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft werden weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt, soweit sie auf den effektiven Teil der Sicherungsbeziehung entfallen. Die Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag. Hierzu werden bei dem vorliegenden Portfolio-Hedge die Bedingungen und Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft und die Effektivität der Sicherungsbeziehungen überprüft. Sofern sich bei den wesentlichen Parametern Übereinstimmungen ergeben, wird die Absicherungsstrategie als wirksam eingeschätzt.

9. Haftungsverhältnisse – Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Die Gesellschaft haftet für das von der ECP Invest Dritte GmbH & Co. KG, Berlin, bei der Aareal Bank aufgenommene Darlehen, das zum Bilanzstichtag in der Höhe von € 3.495.000,00 (Vorjahr: T€ 3.571) valutiert. Die Geschäftsführung geht aufgrund vertragsmäßiger Tilgung des Darlehens nicht von einer Inanspruchnahme aus.

10. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:

2015
2014
Mieterlöse 1.747.201,15 1.711.548,15
Umsätze aus Umlagen 549.230,32 537.185,48
2.296.431,47 2.248.733,63

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Angaben der Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Angaben über die Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von der nachfolgend aufgeführten Geschäftsführerin vertreten:

ECP Vermögensverwaltung GmbH

vertreten durch Herrn John Kehoe, Geschäftsführer

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 28. September 2005 ist zur Geschäftsführung auch die ECP Real Estate Public Limited Company, Dublin, befugt.

3. Liste der Gesellschafter

Zum Bilanzstichtag waren die folgenden Gesellschafter beteiligt:

Firma Beteiligung Sitz Ergebnisbeteiligung
%
Kapital GmbH & Co. KG
ECP Vermögensverwaltung GmbH (gezeichnetes Kapital € 25.000,00) Komplementärin Berlin 0,00 0,00
ECP Real Estate Public Limited Company Kommanditistin Dublin 100,00 100,00

 

Dublin, den 11. Juli 2016

ECP Vermögensverwaltung GmbH

vertreten durch Herrn John Kehoe

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2015 – 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.066.365,90 EUR.

1.1.2014 – 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.064.054,67 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Dublin, den 11. Juli 2016

ECP Vermögensverwaltung GmbH

vertreten durch Herrn John Kehoe

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2016 festgestellt.

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