Gestern haben wir eine Mail an alle uns bekannten Investoren der EEV gesendet und überraschend viele haben uns sofort geantwortet. Wie bereits ausgeführt, haben wir weder alle Adressen noch E-Mail-Adressen von den Anlegern, daher unsere Bitte, dass jeder, der einen anderen Anleger der EEV AG kennt, diesen bittet, sich an uns zu wenden. Wir übermitteln ihm dann unser Schreiben.
Erste Fragen haben wir auch beantworten können. Zunächst einmal steht die Regressfrage gegen das Land Niedersachsen im Vordergrund. Dies aufgrund des sachlich falschen Handelns der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die mittlerweile belegt werden kann. Hieraus ist den Anlegern ein nachweisbarer Schaden entstanden. Es kann nicht sein, dass ein Staatsanwalt einen Fehler macht mit solchen nachteiligen Folgen für die Anleger o h n e dafür die Haftung zu übernehmen.
Hallo , bin auch ein Geschädigter mit einer Anlage von 20.000 E , und habe bisher keine Entschädigung erhalten, über den Kontostand hatte ich keine Erkenntnis.
Wäre mit einem Sammelverfahren Einverstanden, bei ca 250 E.