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EEV AG zahlt Zinsen an Anleger

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Das, was wir als Gerücht in der vorigen Woche gehört hatten, hat sich nun bestätigt. Alle Nachrangdarlehensgeber haben wohl ihre fälligen Zinsen bekommen. Mal schauen, ob man davon auch etwas bei der HAZ oder bei den bekannten Anlegerschutzanwälten liest. Wir denken wohl ener nicht, denn eine gute Nachricht lässt sich ja nicht negativ verkaufen. Nun denn, jetzt wissen aber die Anleger, was sie von den“Ich-mache-dir-Angst-Kanzleien“ aus Hamburg usw. zu halten haben. Nun denn, die Herren Anwälte müssen ja irgendwo von ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ihnen wir das sicherlich völlig egal sein. Nun ja…

8 Kommentare

    • Die Sorgen müssen Sie und alle Anleger bei der EEV AG auch haben. Auch wenn „Die Bewertung“ noch im Juli 2015 von kerngesunder Bilanz schreibt. Denn die letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte Bilanz ist von 2012. Eigentlich ist die EEV AG verpflichtet, innerhalb eines Kalenderjahres nach Ablauf des Geschäftsjahres ihre Bilanz 2013 zu veröffentlichen. Wieso die Redakteure von „Die Bewertung“ hier im Juli sinngemäß von „kerngesundes Unternehmen bei der Bilanz“ geschrieben haben, entspricht nicht meiner Vorstellung von ausgewogener, professioneller und respektvoll-distanzierter Berichterstattung. Aber vielleicht sollten die Redakteure morgens mal besser ausschlafen? :-))))

  • Danke für die Antwort lieber Herr Bremer, dennoch beantwortet dies nicht meine Frage bezugs des angesprochenen „Mandantenfangs“…. ?

    Anmerkung der Redaktion:
    Was ich vermisse bei nahezu a l l e n Anlegerschutzanwälten ist, das man wenn man der Meinung ist da ist was nicht koscher bei einer Kapitalanlage nicht nur Marktschreierisch das unter die Leute bringt, sondern sich das Unternehmen auch mal anschaut und eigene Recherchen betriebt über dieses Allgemeingeplänkel hinaus, denn die Warnungen und Texte ähneln sich eben bei vielen Hinweisen besagter Anlegerschutzanwälte- Ich kenne keinen Fall aus meiner Zeit wo ich das jetzt mache, wo ein Anlegerschutzanwalt auf ein Unternehmen zugegangen ist und sich mit dem Unternehmen und dem Geschäftsmodel auseinandergesetzt hat. Viele Schreiben von solchen Anwaltskanzleien sind Massenware die immer den gleichen Inhalt hat vom Text her. Bis Heute haben wir keinen seriösen Rechtsanwalt gefunden den man wirklich als Anlegeranwalt empfehlen kann, was wir bei dem einen oder anderen Vorgang gerne tun würden, deshalb verweisen wir immer an die zuständige Anwaltskammer.

  • Desweiteren möchte ich an dieser Stelle ein Zitat Ihrerseits einfügen:

    „Anmerkung der Redaktion:
    Natürlich ist das EEG eine Sicherheit für die Einnahmen aus produziertem Strom. Auch das Unternehmen selber schreibt hervorragende Zahlen. 4 Millionen Euro Gewinn in der aktuellen Bilanz die wir einsehen durften und demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das Unternehmen ist aus unserer Sicht durch einen ehemaligen Mitarbeiter denunziert worden. Dieser Mitarbeiter hat strafrechtlich relevante Dinge begangen die derzeit bei der Polizei angezeigt wurden. Eine Zwangsversteigerung wird es nicht geben, warum auch? das Unternehmen ist kerngesund.“

    Kerngesund Stand 2014?

    Warum ist aber plötzlich es für die EEV AG so „schwierig“ die Zinsen auszuschütten?

    Klingt für mich nicht nach „kerngesund“….

    Anmerkung der Redaktion:
    Schaut man sich die Bilanzen an, dann ist das Unternehmen sicherlich Kerngesund, und die Einspeisevergütung ist ja noch staatlich garantiert Sie können ja sicherlich die veröffentlichten Bilanzen im Internet lesen, genau wie wir. Dazu bitte einmal ins Unternehmensregister gehen und schauen. Jedes Jahr sieht sicherlich bei jedem Unternehmen anders aus, und meiner Kenntnis nach hat die EEV AG erhebliche Investitionen in Papenburg vorgenommen die nun zu einer Mehrleistung führen. Ich gehe einmal davon aus das diese Investitionen sicherlich der Grund dafür sein könnten, das die Zinsenfür das Genussrechtskapital nicht ausgeschüttet wurden.

  • Welches „Angebot“ meinen Sie denn Herr Bremer?

    Selbstverständlich berichten alle Medien eher über negative Nachrichten als über freudige, positive News das ist glasklar.

    Dennoch oder vielleicht aus deshalb scheinen sich aufgrund der vielen Negativmeldungen im Internet und in div. seriösen Tageszeitungen die Leute, speziell Genussrechtsinhaber, Gedanken zu machen, was ich absolut nachvollziehen kann.

    Natürlich haben die Kunden dabei Angst um ihr Geld!

    Was aber bringt es, Ihrer Meinung nach, einer Anwaltskanzlei Mandanten zu „fangen“ diese aber in eine sinn- und nutzlose (?) Klage zu verstricken.
    Können Sie mir DAS erklären? Ich denke das ich mit dieser Frage nicht allein dastehe…

    Anmerkung der Redaktion: Das Angebot mal einen Tag zu schauen wie das bei uns vom Tagesablauf funktioniert. Jeder der ein Genussrecht zeichnet weiß doch worauf er sich einlässt. Nirgendwo in einem Genussrechtsvertrag kenne ich garantierte Ausschüttungen. die Ausschüttungsvoraussetzungen liegen nicht vor, dann darf eine EEV AG eben nicht ausschütten. Als Verantwortlicher der seriös arbeitet würde ich mich doch niemals zu einer solchen Handlungen von Irgendjemand bewegen lassen! Sie? Diese Frage „was es einer Anwaltskanzlei bringt….“, die Frage stellen Se doch nicht wirklich, oder? Jeder Anwalt berechnet doch ein Honorar für das was er an Sinnvollem oder auch nicht so Sinnvollem tut, er gewinnt immer! Zumindest bekommt er ein Honorar, und mehr will ein werbender Anwalt doch nicht.
    Angst haben um ein Investment im grauen Kapitalmarkt muss man immer so lange, bis das Investment dann auch zurückbezahlt ist, nicht nur die Ausschüttungen. Alles im grauen Kapitalmarkt lebt nach dem Prinzip „die Hoffnung stirbt zuletzt“. Makaber, aber ist letztlich so.

    Wir schauen uns doch jedes Jahr hunderte von Kapitalanalgen an. da bekommt man doch einen Blick dafür ob Zusagen eingehalten werden können auf Grundlage von Prognosen, oder auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen. Bei dem Investment der EEV AG sind die Einnahmen staatlich garantiert, wenn die EEV AG dann Strom liefert. Das ist keine 100% Sicherheit für die Anleger, aber es erhöht die Plausibilität einer Kapitalanlage.

  • Ich finde es unfaßbar was bzw. wie hier berichtet wird!
    Gut, Herr Bremer, Sie gehen hier auf Ihre „Arbeit“ ein, erklären „was“ Sie tun und „wann“ Sie dieses tun, leider aber haben Sie mal geschickt versucht zu überblenden die wirklich wichtigen Fragen zu beantworten bzw. darauf zu reagieren:

    Was ist denn nun mit den Zinsen für die Genußrechtsinhaber?
    Schauen diese wirklich „in die Röhre“ wie der User Peter P. behauptet?

    Wie ich schon einmal schrieb interssiert mich das Thema sehr, stelle aber wieder einmal eine leicht (…) einseitige Berichterstattung hierzu fest. Fällt Ihnen das nicht auch ein wenig selbst auf?

    Was genau motiviert Sie die Anwaltskanzleien zu, ich nenn es mal, „beleidigen“ oder denen „Mandantenfang“ zu unterstellen?

    Bin gespannt auf Ihre Antworten, gerne auch zu allen Fragen ;)

    Anmerkung der Redaktion. Schade das Sie mein Angebot nicht angenommen haben-smile. Also Die EEV AG hatte Genussrechte im Angebot und Nachrangdarlehen- Genussrechte sind dann „Zinsberechtigt“, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen dafür vorliegen. Das dürfte in j e d e m Genussrechtsprospekt so enthalten sein. Hätte die EEV AG also hier die Ausschüttungen getätigt o h n e das das Betriebsergebnis das hergegeben hätte, wären wir dann in einer Situation wo man von „Schneeball“ hätte reden können. Nachrangdarlehen waren wiederum, meiner Kenntnis nach unterschiedlich gestaltet. Es gab Anleger die alle 3 Monate ihre Zinsen bekommen haben und welche dann einmal im Jahr wie jetzt. Insgesamt wohl 9 Millionen an Anlegergeldern waren (sind) Nachrangdarlehen. Ich kenne nur die Mitteilung der EEV AG das die Inhaber der Genussrechte eben aus besagten nicht vorliegenden vertraglichen Voraussetzungen keine Ausschüttungen bekommen. Daraus wiederum eine Konstruktion zu zimmern „Anleger fürchten um ihre Einlagen“ und andere Äußerungen halte ich dann aber eben für „Mandantenfängerei“. Ich habe noch bei keiner Kanzlei feststellen können, das die berichtet haben Zinsen bezahlt“, denn damit wäre ja kein Geschäft zu machen. Gute Nachrichten eignen sich nicht zur Akquisition von Mandanten, oder?

    Einseitige Berichterstattung ist immer die Frage einer subjektiven Empfindung. Ich würde Ihnen dann recht geben, wenn es bei uns nur Berichte aus meiner „Feder“ geben würde ihnen das wir auch Kommentare zulassen. Diese Kommentare in Kombination mit den Berichten halte ich zumindest dann in soweit für Objektiv das sie ein Bild zeigen was nicht Einseitig ist.

  • Ach. Was ist denn von 8-16.30 Uhr ihr normaler Job Herr Bremer?

    Anmerkung von Thomas Bremer:

    Webseiten erstellen (technischer Background)
    Technische Dienstleistungen für Webseiten

    Sie sind gerne herzlichst eingeladen sich das mal einen Tag anzuschauen………….und mir zu helfen ab 4 Uhr Morgens. Unser Büro kostet 50 Euro Miete im Monat.(das Hinterhaus) Also meine Einladung steht!

  • Naja, nicht alle Anleger habe Ihre Zinsen erhalten sondern NUR die Nachrangdarlehensgeber.
    Die Zig Genussrechtsinhaber gucken in die Röhre, vorerst!
    DAS zu erwähnen gehört auch zu einer guten Berichtserstattung und nicht gleich wieder die Keule gegen die Anwälte schwingen. Und ja auch Anwälte müssen Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ich denke es ist nicjts verwerfliches daran sich für eine Dienstleistung bezahlen zu lassen.
    Oder arbeiten Sie bei „Die Bewertung“ alle Ehrenamtlich???
    MfG

    Anmerkung der Redaktion:
    Also, dann wollen wir das mal beantworten. Ich fange Morgens um 4 Uhr an, arbeite dann bis 8 Uhr an der Internetplattform Diebewertung.de. Das können Sie auch daran erkennen das bis dahin viele Artikel veröffentlicht werden. Dann mache ich meinen normalen Job bis 16.30 Uhr und dann geht es weiter auf diebewertung.de. Da können Sie auch daran sehen das dann eben wieder mehr Beiträge kommen. Sie sehen kein Vergleich mit einem Mandantenfänger- Smile. Das aber nur so am Rande.

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