Nein, auch gegen den ehemaligen Dienstleister, der hier mit sachlich falschen Behauptungen sowohl zu den Medien als auch zur Staatsanwaltschaft gegangen ist. Was uns vor Jahren schon klar war, hat sich nun immer mehr im Prozess bestätigt.
Es gab im Jahre 2014 keinen sachlichen Anlass dafür, den Geschäftsbetrieb der EEV AG zu unterbinden, vor allem nicht mit dem Argument der Staatsanwaltschaft „Vermögensgefährdung“. Die hat es tatsächlich eben nicht gegeben, denn den Forderungen der Anleger standen immer diese Forderung deckende Vermögenswerte gegenüber.
In Zweifel gestellt hat das nur ein ehemaliger Dienstleister der EEV AG, der seinen hochdotierten Vertrag nicht verlängert bekommen hatte, dann mit falschen Behauptungen zur HAZ gelaufen war. Diese wiederum hatte die Quelle nicht ordentlich geprüft.
Das wird die HAZ heute selber wissen, dass sie einem Falschinformanten aufgesessen ist. Was wir aber nicht verstehen können ist, dass die HAZ sich nicht auf die Seite der Anleger gestellt hat, die ihr doch im Jahre 2014 in der Berichterstattung noch so wichtig waren – angeblich.
Als wir die HAZ auf den Verkauf des Kraftwerkes mit einem Kaufpreis von über 25 Millionen Euro informiert haben, hat die das gar nicht interessiert. Klar, denn dann hätte die HAZ ja damals schon zugeben müssen, dass sie einem Fake aufgesessen war.
Die betroffenen Eigentümer werden natürlich gegen die HAZ vorgehen, denn die HAZ ist mit für die Insolvenz in der Verantwortung.
Gegen eine Zeitung aufgrund der unseriösen Berichterstattung vorzugehen, und noch einer Zeitung, bei der die SPD maßgeblich als Eigentümer beteiligt ist, das wird gelinde sehr schwer.
Aber derjenige der das Verfahren durch massive Falschaussagen gelenkt hat, wird sich hierfür verantworten müssen. Allerdings sicherlich noch ein sehr weiter Weg. Für „diebewertung“ werden hier noch viele Schlagzeilen entstehen!