Eigentlich war es keine große Überraschung mehr, die Nachricht, die uns dann in den letzten Tagen erreichte. Wer eine Zwangsversteigerung anmeldet, der muss dann irgendwann auch den Weg konsequent weitergehen und das Ende dieses Weges heißt dann natürlich „Insolvenzanmeldung“. Hinweise, dass nun genau dieser Antrag gestellt worden ist, hatten wir anonym in die Redaktion bekommen. Erst als wir dann beim Gericht in Meppen „fündig“ geworden waren, was unsere Information anbetrifft“, war dann auch die EEV AG bereit, ein kurzes Telefongespräch mit uns zu führen, obwohl wir in den letzten Wochen und Monaten, seit dem Verkauf der EEV AG nicht mehr ganz so direkt von den Informationen her, am Unternehmen EEV AG dran waren, wie in der Vergangenheit.
Der neue Vorstand hatte seinen Fokus vor allem auf eine Neuordnung und Expansion der EEV gelegt. Es gab wohl Akquisitionen neuer Kraftwerke. Ein guter Weg und auch das mit der „Ruhe einkehren lassen“, war für uns völlig nachvollziehbar. Auch dass wir erfahren haben war, dass es in den den vergangenen Wochen und Monaten diverse Gespräche von Seiten des neuen Vorstandes, mit einem Rechtsvertreter des Unternehmens ETANAX gegeben haben soll. Nach unserer Kenntnis verliefen diese Gespräche zunächst auch sehr harmonisch und wohl auch erfolgreich, mit dem Ergebnis eines „Stillhalteabkommens“. Was nun letztlich dazu geführt hat, dass diese Gespräche abgebrochen wurde vor einigen Tagen, ist uns im Detail nicht bekannt, dazu wollte sich auch der Vorstand der EEV AG dann letztlich auf Nachfrage nicht äußern.
Es müssen aber Dinge gewesen sein, die so schwerwiegend waren, dass es wohl auf beiden Seiten dann wohl keine Gesprächsbasis mehr zu geben scheint. Etanax hat sich dann wohl entschieden „scharf zu schießen“ und einen Insolvenzantrag gegen die EEV BioEnergie GmbH & Co. KG zu stellen, so zumindest unsere Information, die uns die EEV AG so nicht schriftlich bestätigen wollte. In den Insolvenzbekanntmachungen selber gibt es auch noch keine Notiz dazu. Auch über die die Begründung ist nichts offizielles bekannt. Diese dürften nur der ETANAX und der EEV bekannt sein. Gerüchteweise hört man auch, dass ETANAX „not amused“ war über in den letzten Tagen aufgetauchte Dokumente und Bilder im Internet, die die ETANAX und die Familie Eisenhauer betrafen. Auch das wäre sicherlich nachvollziehbar, wobei unseres Erachtens die EEV Opfer einer diffamierenden Verleumdungskampagne geworden ist.
Ab Kenntnis des Insolvenzantrages hat die EEV dann eine Woche Zeit zu dem Antrag Stellung zu nehmen, erst dann entscheidet der zuständige Insolvenzrichter. Das Unternehmen EEV hat wohl nun die gesamte letzte Woche eine Stellungnahme zum Insolvenzantrag der ETANAX angefertigt, um diese dem Insolvenzgericht in Meppen zur Verfügung zu stellen. Aus der EEV selber war zu hören, dass man den Insolvenzantrag als nicht begründet ansieht. Ob dem so ist, wird das Gericht dann entscheiden müssen, wie oben bereits ausgeführt.
Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, dann will man von Seiten der EEV wohl eine Eigeninsolvenz beantragen, um sich so „vom Druck der ETANAX“ zu befreien. Das Unternehmen EEV sieht die Forderung der ETANAX als nicht berechtigt an. Was nun im Einzelnen in dieser „Abwehrstellungnahme“ drinsteht, das wollte man uns dann von Seiten des Vorstandes nicht mitteilen. Hierzu soll es dann im Einzelnen die eine oder andere Stellungnahme gegenüber Medien zukünftig geben, sofern man von diesen angefragt wird.
Hintergrund
Aber zurück. Da waren wir auch nicht wirklich überrascht, als wir diese Nachricht gehört haben, denn das war war dann wohl genau so zu erwarten, nachdem was in den letzten Monaten an negativen Kampagnen auf de EEV insgesamt heruntergeprasselt war. Nun wird das sicherlich eine öffentliche Auseinandersetzung geben. Eine öffentliche Auseinandersetzung dann auch möglicherweise zum Schaden der Familie Eisenhauer. Man muss kein Prophet sein, um zu spekulieren, dass sich demnächst dann auch große Medien, wie zum Beispiel der Spiegel, für das Thema interessieren könnten. Der Spiegel hatte in der Vergangenheit bereits zu den Unternehmen von Günter Eisenhauer berichtet, vor allem über den Familienzwist und das Steuermodell des Günter Eisenhauer und seines Unternehmens ETANAX. Alles das wird man in den nächsten Wochen, dann aufgewärmt, möglicherweise wieder öffentlich nachlesen können.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/betrugsverdacht-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-offshore-pionier-a-737154.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-76121062.html
Mit davon betroffen sein könnte dann auch ein Rechtsanwalt aus einer Kanzlei, die dem Unternehmen ETANAX nahe steht, die über die letzten Jahre das Mandat von Günter Eisenhauer und dem Unternehmen Etanax vertreten hat.
Auch das Unternehmen ETANAX soll, als einen der wesentlichen Insolvenzgründe, die derzeit laufende Medienkampagne gegen die Familie Eisenhauer mit als Grund benannt haben. Eine Kampagne, die man im Ursprung dem neuen Vorstand der EEV AG wohl zuordnet. Dass dem nicht so ist, wissen wir sicherlich sehr genau. Eine Bestätigung dieses Punktes unserer Presseanfrage haben wir dann vom Unternehmen ETANAX allerdings nicht bekommen.
Was da dann in den letzten Monaten „schiefgelaufen“ ist mit bei EEV und ETANAX, bei den Gesprächen, wissen wir auch nicht, denn der neue Vorstand hatte sich dazu entschlossen, erst mal in dem Unternehmen für Ruhe zu sorgen, nachdem er den Vorstandsposten angenommen hatte. Das war aus unserer Sicht eine gute und kluge Entscheidung, aber diese Entscheidung scheint nicht gefruchtet zu haben, muss man wohl im Nachhinein sagen.
Nun gilt es vor allem an die Anlegergelder zu denken, denn die waren aus unserer Meinung nach heraus, aus den Zahlen, die uns bekannt waren, nicht wirklich gefährdet, denn die Bilanzzahlen waren gut und wurden jetzt jeden Monat, nach der Revision des Biomassekraftwerkes in Papenburg, noch besser.
Nachdem wir im vorigen Jahr mitbekommen hatten, wie sich die gesamte Situation entwickelt hatte, hatten wir dann auch der EEV gesagt „bitte keine Anlegergelder mehr einsammeln, bis der Vorgang insgesamt geklärt ist und sich die Situation beruhigt hat“. Das hat die EEV AG dann auch getan.
Irgendwann im Herbst 2014 hatte sich die EEV AG dann entschlossen, einen Käufer für das Unternehmen zu suchen. Insgesamt gab es dann wohl 5 Interessenten, für einen davon hatte sich dann die EEV AG (Vorstand und Aufsichtsrat) entschieden. Der Käufer war dann eine Schweizer Gesellschaft, wobei die gesamten Kaufverhandlungen wohl mit einer deutschen Gesellschaft geführt wurden, wie man aus Kreisen der EEV AG Alteigentümer so hört.
Hier sah es auch über die gesamte Zeit so aus, nach unserer Kenntnis, dass es wohl ein Agreement zwischen dem neuen Eigentümer und dem Unternehmen ETANAX gegeben haben soll, deshalb auch wohl keinerlei Grund irgendwas Beunruhigendes zu sehen in der Zukunft. Verändert hat sich das Ganze dann letztlich durch den plötzlichen den Tod von Günter Eisenhauer. Günter Eisenhauer war bei einem Flugzeugabsturz nahe Leipzig/Halle ums Leben gekommen.
EEV Biomasse
Schaut man sich die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens an, dann versteht man die Insolvenz erst recht nicht; denn hier ist ein Gewinn ausgewiesen von über 3 Millionen Euro. Das könnte, nachdem das Kraftwerk nun mit sehr viel Anlegergeld auf den neuesten technischen Stand gebracht wurde, natürlich den Verdacht nahelegen, dass man hier von der einen oder anderen Seite ein gutes Geschäft machen will, frei von allen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern.
Nach unseren Informationen wird der vermutliche Gewinn in der nächsten Bilanz nochmals ansteigen und für 2015 wird dann eines der besten Geschäftsjahre der EEV Bioenergie erwartet, da das Kraftwerk über 2 Monate komplett technisch runderneuert wurde und jetzt noch mehr an Leistung erbringt.
Gestatten Sie uns auch ein paar Worte in eigener Sache. Wir haben uns selten in einer Sache so engagiert ,wie in diesem Vorgang und das aus Überzeugung ohne Wenn und Aber . Wir haben aus vielen Gesprächen mitgenommen, dass es da bei vielen Vorgängen „Ungereimtheiten“ gibt, die aufzuklären sein werden. Wir haben probiert, viele dieser Dinge im Sinne der Anleger zu klären und zu lösen. Vielleicht war auch das ein Grund, warum das Unternehmen ETANAX „nervös“ geworden ist.
Wir haben zu dem Vorgang eine Presseanfrage an den Rechtsvertreter der ETANAX übermittelt, mit der Bitte, uns bis Montagnachmittag zu antworten. Wir sind gespannt, ob sich das Unternehmen über seinen Rechtsvertreter dann auch uns gegenüber äußern wird. Das Unternehmen hat uns dann soeben eine Mittelung des Unternehmen vertretenden Rechtsanwaltes aus Wien übermittelt, in der es heißt:
„Unsere Mandantin hat am Donnerstag, den 12. November 2015 beim Amtsgericht Meppen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EEV Bioenergie GmbH & Co. KG anwaltlich einreichen lassen. Grund ist, dass die EEV AG trotz verschiedener Sanierungsansätze keine hinreichend belastbare Lösung für die Begleichung des ausstehenden Restkaufpreises vorzustellen vermochte. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, war dies auch der Grund, warum bereits im Mai 2015 Antrag auf Zwangsversteigerung über das Erbbaurecht der EEV Bioenergie GmbH & Co. KG gestellt werden musste. Das Insolvenzrecht sieht die Stellung eines Insolvenzantrags vor, damit die Insolvenzgläubiger über eine geordnete Verwaltung bestmöglich befriedigt werden. Dabei ergeben sich für einen Insolvenzverwalter nach dem Insolvenzrecht auch besondere Möglichkeiten einer Sanierung. Wir gehen davon aus, dass ein Insolvenzverwalter, der sämtlichen Gläubigern verpflichtet ist, seinen Aufgaben in diesem Sinne gerecht werden wird. “
Die EEV zumindest scheint „guten Mutes“ zu sein, dass Insolvenzverfahren „abwehren“ zu können um dann in Verfahren der Eigeninsolvenz mit ETANAX über den lange währenden Streit über ausstehende Zahlungen an das Unternehmen ETANAX eine Einigung zu finden. Das wäre sicherlich eine gute Nachricht. Einen überzeugenden Sanierungsplan hat man offensichtlich erarbeiten können, und dem Gericht zur Verfügung gestellt.
htps://de.wikipedia.org/wiki/Schutzschirmverfahren
http://www.noz.de/lokales/papenburg/artikel/619412/kommt-kraftwerk-in-papenburg-unter-den-hammer
Die Redaktion:“ Natürlich sind das alles Punkte die man so sehen kann als Außenstehender, aber wenn man mit dem Thema näher befasst ist, dann kommen dort auch andere Gesichtspunkte in Betracht. Seit Beginn unserer Kenntnis der berühmten ETANAX Forderung wissen wir, das die EEV diese Forderung bestreitet.“
Warum wird diese vertraglich verbriefte Forderung bestritten? Hat Herr Hinrichs vergessen, dass er unterschrieben hat? Das Gemetzel jetzt auf die redlichen Erben des verstorbenen Günter Eisenhauers, wobei die Umstände des Absturzes immer noch ungeklärt sind, zu wälzen ist nicht nur pietätlos sondern höchst zweifelhaft. Ich habe 30.000 dort investiert und schaue in die Röhre während Herr Bremer hier diese vermutlichen Betrüger schützen will. Schlimm ist das. Mir und den anderen betrogenen Anlegern bleibt die Hoffnung, das der Insolvenzverwalter seine Bestellung ordentlich erfüllt, dann sitzen viele bald im Knast. Das wäre allemale besser als ganz leer auszugehen.
Bei GOMOPA wird bereits über die Anmeldung zur Insolvenzeröffnung der EEV AG berichtet. Damit scheint das gesamte Kartenhaus zusammengefallen zu sein. Da lacht die Koralle.
Der Faber (Vorstand EEV AG) ist viel zu jung, um nicht zu reden über die Dinge, die evtl. noch im Dunkeln liegen. Und die Staatsanwaltschaft ist ein interessierter Zuhörer, immerhin wird ja bereits wegen Bet. ermittelt. Da können sich die Betroffenen warm anziehen.
Anmerkung der Redaktion:
In Deutschland gilt grundsätzlich immer die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten. Im Zusammenhang mit dem von Ihnen hier angesprochenen Verfahren gibt es auch Verfahren gegen ehemalige Dienstleister und Mitarbeiter der EEV AG, auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Wir müssen solche Klarstellungen anmerken, ansonsten sind solche Kommentare rechtlich angreifbar.
Kann gut damit leben, dass Sie anderer Meinung sind und meinen, mich herabwürdigen zu müssen.
Der andere Kommentator hat ja schon auf die anderen „Scharmützel“ hingewiesen, bei denen Sie der EEV beigesprungen sind…mit bekanntermassen negativem Ausgang. Da mache ich mir um die Richtigkeit meiner Meinung keine Sorgen.
EEV AG: Bilanz 2013 liegt nicht vor. Überfällig seit Ende 2014. Ordnungsgelder fliessen an das Bundesamt für Justiz. Dort wird es zu einem Antrag auf Insolvenz kommen, wenn das „Asset“ EEV BioEnergie GmbH & Co. KG untergeht. Ist nur eine Frage der Zeit, bis der Jurist B. Faber das (hoffe für ihn: rechtzeitig) bemerkt. Die Anwälte positionieiren sich ja auch schon. Gröpper et.al. – da kommt jetzt sicher Freude auf, wenn die den Vorstand der EEV AG täglich an seine Pflichten und die evtl. Schadensersatzforderungen erinnern.
Und zur EEV BioEnergie GmbH & Co. KG: Insolvenzgründe sind weder vorhandene oder fehlende Rentabilität im Geschäftsjahr 2013. Ihre Hinweise auf den einen Gewinn in 2013 und das „erhoffte“ KGV von 10 gehen da fehl. Läge keiner der potentiellen Insolvenzgründe vor, wäre Penzlin gar nicht erst eingeschaltet worden.
Es „scheint einen ersten Erfolg für die EEV“ gegeben zu haben? Der darin besteht, dass u.U. die Insolvenz in Eigenregie durchgeführt wird? So einen Erfolg muss man ja dann mal richtig feiern! Super-Leistung!
Insolvenz mit Dr. Penzlin als Insolvenzverwalter: erinnert mich an Rodbertus von der Prokon. Der hat geglaubt, der Antrag auf Insolvenz in Eigenregie würde abgelehnt und, nachdem das vom Tisch war, er könne mit Penzlin Schlitten fahren. Am Ende wurde er aus seinem ehemals eigenen Unternehmen befördert.
Nebenbei: welche Assets die EEV AG noch haben soll, die irgendeinen positiven Wert haben, ist ja nur so eine Behauptung. Eine Bilanz liegt noch immer nicht vor (da freut sich das Bundesamt für Justiz über die Ordnungsgelder). Weitere Kraftwerke sollen gekauft worden sein? Soso, wer das glaubt – denn wovon will man die bezahlt haben, nachdem man angeblich auf „DIEBEWERTUNG“ gehört hat und das Einsammeln von Geldern stoppte. Skua? Werthaltig? Für die Bundeswehr schon.
Naja. Freuen wir uns auf die Verwertung des Kraftwerks durch Penzlin. Die Staatsanwaltschaft. Die Verfahren.
Anmerkung der Redaktion:
Sie glänzen hier mit Halbwissen, das ist für eine sachliche Argumentation nicht gut und führt dann sicherlich nur zur Polemik. Die EEV AG hat nachweislich ab dem letzten August keinerlei Anlegergelder mehr eingesammelt nach uns vorliegenden Unterlagen. Gehen Sie doch einfach mal ins Unternehmensregister oder in den Bundesanzeiger und suchen dort nach den von Ihnen angemahnten Bilanzen. Sie werden dann „fündig“ werden zu den Unternehmen worum es geht. Man muss Dinge schon ordentlich analysieren. Das Strafverfahren ist eine Ermittlung mehr nicht auf Grund einer Strafanzeige die Sie und ich jeden Tag und überall erstatten können gegen Jeden und jedes Unternehmen. Wie dann solch ein Verfahren ausgeht wissen Sie nicht und ich nicht. Zumindest scheint es in dem Fall nicht so kritisch von den Verdachtsmomenten her zu sein, denn sonst wären die dort längst einmarschiert. Penzlin verschafft sich doch erstmal einen Überblick und dann schauen wir was er macht. Man sollte auch einmal sehen das mehrere Hundert Anleger im Grundbuch stehen, korrekt wie die EEV das zugesagt hat. Gehen Sie einfach mal von der polemischen Debatte auf eine sachliche Debatte an Hand von Fakten dann freue ich mich über Ihre Kommentare. Nochmals das Unternehmen ist „wirtschaftlich völlig Gesund“, wenn man die Forderung der ETANAX als nicht gerechtfertigt ansieht. Genau dieser Punkt wäre dann zu klären jetzt von Herrn Penzlin. Das Unternehmen macht jedes Jahr mehr als 3 Millionen Euro Gewinn. Kapitalisieren Sie den Gewinn doch mal mit de 10 fachen. Das Kraftwerk gehört mit den technischen Veränderungen und Optimierungen mittlerweile zu den besten in Deutschland, ein Sahnehäubchen. Ich hätte die Gefahr gesehen die Sie hier aufzeigen, wenn der von der ETANAX vorgeschlagene Insolvenzverwalter eine Arbeit aufgenommen hätte. Nun schauen wir doch einfach mal ganz interessiert uns an, was die Dinge in den nächsten Tagen passieren. Ich gehe davon aus das auch SKUA werthaltig ist.
Die ETANAX ist sicher nie nervös geworden. Immerhin sind die Forderungen ja bestens abgesichert. Mit den Anträgen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der sicher zu erwartenden Eröffnung desselben wird es seitens der Staatsanwaltschaft und des Insolvenzverwalters Untersuchungen geben zu der Frage, ob die Verantwortlichen der EEV BioEnergie bzw. EEV AG sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht haben.
Anmerkung der Redaktion:
Natürlich sind das alles Punkte die man so sehen kann als Außenstehender, aber wenn man mit dem Thema näher befasst ist, dann kommen dort auch andere Gesichtspunkte in Betracht. Seit Beginn unserer Kenntnis der berühmten ETANAX Forderung wissen wir, das die EEV diese Forderung bestreitet. Auch das ist ein Grund warum die Forderung nicht beglichen wurde nach unserer Kenntnis. Aus unserer Sicht wäre es für die EEV ganz einfach gewesen die Einspeisevergütung zu Kapitalisieren und damit die Anleger komplett auszubezahlen. Wir wissen auch das dies vom Käufer der EEVAG dann so „im Plan“ war so umzusetzen Gehört haben wir auch das es eine Vollstreckungsgegenklage geben wird/soll zur Forderung der ETANAX- Auch das werden wir sicherlich Hinterfragen in den nächsten Tagen. Es scheint aber auch einen ersten Erfolg für die EEV zu geben, denn dem Antrag der „ETANAX“ wurde wohl nicht stattgegeben, sondern dem Antrag auf Eigeninsolvenz der EEV. Stimmt diese Information, dann wäre das sicherlich ein Hinweis darauf, das dem zuständige Insolvenzgericht Unterlagen vorgelegt wurden die dieses Eigeninsolvenz als dann möglicherweise Erfolgreich ansehen lässt. Das Thema wird uns sicherlich noch einige Wochen beschäftigen.
Das Thema „Verdacht der Insolvenzverschleppung“ ist immer so ein Schlagwort was dann jeder gebraucht und missbraucht der meint etwas sagen zu müssen. Es gehört doch zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters genau das zu prüfen. Da man hier aber wohl einen Insolvenzverwalter von Seiten des Gerichtes beauftragt hat mit dem Verfahren der von Seiten der EEV vorgeschlagen wurde, gehen wir davon aus das das hier kein Thema sein dürfte. Nochmals die EEV hat Assets mit sehr guten Einnahmen und einem Gewinn von über 3 Millionen im Euro im Jahr, das mit dem Faktor 10 zu kapitalisieren wäre sicherlich nicht das Problem gewesen. Da sind aber dann noch nicht einmal alle Assets bewertet.
Witzig. Jedesmal, wenn die EEV meinte sich zur Wehr setzen zu müssen, verlief das im Sande (siehe Presserat, Madsack-Verlag, HAZ usw.). Und das soll jetzt anders sein? Meine Wette: nein, es wird ein Insolvenzverfahren geben. Die EEV Bioenergie und / oder EEV AG ist vermutlich danach nicht mehr.
Da hilft auch der Blick in die Bilanz der EEV BioEnergie. Existenzbedrohend ist der dort aufgeführte Umstand, für die EEV AG Sicherheiten gestellt zu haben. Und so wie es aussieht, wird die EEV BioEnergie daraus in Anspruch genommen, Und danach verbleibt nicht mehr viel, oder doch?
Der Hinweis auf die u.U. unsauberen Geschäfte eines Verstorbenen bringt da auch nicht viel.