Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gebilligt. Es kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.
Umgang mit Verdachtsmeldungen
Das Gesetz konkretisiert die Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die 2017 beim Zoll eingerichtet wurde. Diese Behörde nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, filtert bzw. analysiert sie und steuert den Informationsaustausch mit anderen nationalen und internationalen Behörden. Die Zahl der Verdachtsmeldungen zu Finanz-, aber auch zu sonstigen Straftaten, ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen.
Stärkere Filterfunktion
Um das erhöhte Meldeaufkommen bewältigen zu können, soll sich die Behörde künftig auf ihren Kernauftrag konzentrieren und dazu ihre Prozesse konsequent auf Geldwäsche- und Terrorfinanzierung ausrichten, diese entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert sowie digital ausgestalten – zum Beispiel durch automatisierte Verfahren. Das Gesetz stärkt vor allem die Filterfunktion der Zentralstelle, um besser auswählen zu können, welche Meldungen wirklich einer vertieften Analyse bedürfen. Es vereinfacht zudem die Abläufe in der Zusammenarbeit der Zentralstelle mit den Strafverfolgungsbehörden.
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