Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Egon Bachner, Osterhofen, mit Bescheid vom 28. Januar 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Herr Egon Bachner schloss mit Dritten Vereinbarungen, in denen er sich durch Schuldanerkenntnisse unbedingt verpflichtete, das angenommene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Schuldanerkenntnisse betreibt Herr Bachner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Anmerkung der Redaktion:
Da war das Angebot der Confiserie Burg Lauenstein wesentlich „süsser“, als das jetzt von einem Autohaus. Mal schauen ob hier genauso schnell und verbraucherfreundlich rückabgewickelt wird wie bei der Burg Lauenstein.
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