Startseite Vorsicht Anlegerschutz Egon Kuonen sie berichten doch gerne über Urteile gegen uns von Seiten des Landgerichtes Köln
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Egon Kuonen sie berichten doch gerne über Urteile gegen uns von Seiten des Landgerichtes Köln

RosZie (CC0), Pixabay
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Nun hoffe ich, da ich Sie ja für einen fairen, korrekten und seriösen Chef einer Schweizer Genossenschaft halte, dass Sie nun auch über das aktuelle Urteil des Landgerichtes Köln berichten werden. Nun gut, das nur am Rande. Was wir aber nicht verstehen, sehr geehrter Herr Kuonen, ist, warum Sie so schweigsam bei Presseanfragen sind. Unsere Presseanfrage bezog sich ja sehr konkret auf Ihre ehemalige berufliche Tätigkeit für das Unternehmen MPM. Hier gab es, laut uns vorliegenden Unterlagen, scheinbar erhebliche Differenzen, die letztlich zu einer fristlosen Kündigung führten, die man Ihnen vonseiten der MPM übermittelt hatte. Auch da ging es, den uns vorliegenden Unterlagen nach, mit um das Thema TH Mining AG. Gerne hätten wir Ihre Stellungnahme natürlich hier einbezogen, aber wie bereits ausgeführt, von Ihnen kam dazu nichts.Schade eigentlich.

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