EGORA Ventures AGMartinsried/PlaneggBEKANNTMACHUNGHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die EGORA Investments GmbH mit dem Sitz in Martinsried/Planegg als übertragende Gesellschaft auf die EGORA Ventures AG mit dem Sitz in Martinsried/Planegg als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich 100% und damit mehr als 9/10 des Stammkapitals der übertragenden Gesellschaft (EGORA Investments GmbH) in der Hand der übernehmenden Gesellschaft (EGORA Ventures AG) befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft (EGORA Ventures AG) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre der EGORA Ventures AG auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft (EGORA Ventures AG), deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft (EGORA Ventures AG) erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft (EGORA Ventures AG) knüpft das Recht die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).
EGORA Ventures AG Vorstände der EGORA Ventures AG Dr. Nikolaus Zwick Philipp Weber |
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