Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wie das Oberverwaltungsgericht entschieden hat. Die Beamtin hatte bei ihrer Einstellung bewusst verschwiegen, dass sie zuvor als Moderatorin für den umstrittenen Sender „Compact TV“ tätig gewesen war. Dies wurde von besonderer Relevanz, da sie nachweislich nach ihrem beruflichen Werdegang und ihrer früheren Beschäftigung befragt wurde, aber ihre Tätigkeit bei „Compact TV“ nicht erwähnte.
Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte in einem früheren Beschluss im Juni 2024 festgehalten, dass diese verschleierte Information Zweifel an ihrer Verfassungstreue und ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufkommen lasse. Daraufhin beschloss das Land Brandenburg, ihre Ernennung zurückzunehmen.
Das Oberverwaltungsgericht stützte nun die Entscheidung und wies die Beschwerde der Referendarin zurück. Es betonte, dass die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung gerechtfertigt sei, da sie dem Dienstherrn die Möglichkeit der freien Entscheidung bei der Ernennung wiederherstelle. Eine umfassende Interessenabwägung, ob die Beamtin weiterhin geeignet wäre, sei in einem solchen Fall nicht erforderlich.
Der Beschluss vom 26. September 2024 ist rechtskräftig und unanfechtbar.
Aktenzeichen: OVG 4 S 23/24
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