Es geht bei dem Verfahren nicht um die EEV AG, sondern um Straftaten, die die Staatsanwaltschaft in Hildesheim dem ehemaligen Vorstand der EEV AG im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nach der Vorstandstätigkeit zur Last legt.
Es geht hier um einen sogenannten Eingehungsbetrug für den er sich im Rahmen eines Strafprozesses vor einem Gericht in Hildesheim Ende Februar 2017 verantworten soll/muss. Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Der Betrüger täuscht hierbei die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, obwohl er weiß, das ihm die Zahlungen auf Grund seiner eigenen finanziellen Situation nicht möglich ist. Natürlich gilt der ehemalige Vorstand der EEV AG so lange als unschuldig, bis ihn ein Gericht rechtskräftig verurteilt hat.
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