Startseite Allgemeines Ehemaliger Vorstand der EEV AG muss sich vor Gericht verantworten
Allgemeines

Ehemaliger Vorstand der EEV AG muss sich vor Gericht verantworten

Teilen

Es geht bei dem Verfahren nicht um die EEV AG, sondern um Straftaten, die die Staatsanwaltschaft in Hildesheim dem ehemaligen Vorstand der EEV AG im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit nach der Vorstandstätigkeit zur Last legt.

Es geht hier um einen sogenannten Eingehungsbetrug für den er sich im Rahmen eines Strafprozesses vor einem Gericht in Hildesheim Ende Februar 2017 verantworten soll/muss. Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Der Betrüger täuscht hierbei die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, obwohl er weiß, das ihm die Zahlungen auf Grund seiner eigenen finanziellen Situation nicht möglich ist. Natürlich gilt der ehemalige Vorstand der EEV AG so lange als unschuldig, bis ihn ein Gericht rechtskräftig verurteilt hat.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin warnt: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen bei bx-swiss.net

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Betreibern der...

Allgemeines

Keine Bilanzen:MULTI-ENERGY eG, Oranienbaum-Wörlitz eine intransparente Genossenschaft?

Ich denke, wir sind uns einig, das Fragezeichen können wir weglassen, denn...

Allgemeines

Ein Fall für das Bundesamt für Justiz? OWS Handels und Energie Genossenschaft eG

Es ist schon erstaunlich, was sich so manche Genossenschaften erlauben. Irgendwann hören...

Allgemeines

Versicherungsaufsicht 2025: Fokus auf Stabilität, Kundennutzen und Bürokratieabbau

Die BaFin hat ihre Prioritäten für das Jahr 2025 in der Versicherungsaufsicht...