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Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Fehlerbekanntmachung für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2018

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Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2018 der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft, Bonn fehlerhaft sind:

Feststellungen zum Jahresabschluss:

  1. Die in der Bilanz der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.12.2018 zu Anschaffungskosten ausgewiesene 100%ige Beteiligung an einer Klinik-Betreibergesellschaft sowie die gegen diese Gesellschaft ausgewiesenen langfristigen und kurzfristigen Forderungen in Höhe von insgesamt T€ 10.836 sind aufgrund der langjährigen Verlusthistorie der Beteiligung, des mit T€ 8.377 nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages dieser Beteiligung sowie des Rangrücktritts bezüglich der Forderungen dauerhaft wertgemindert. Der Umstand, dass keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen wurden, ist ein Verstoß gegen § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB.
  2. Der durch die Gesellschaft zum 31.12.2018 für Zwecke des § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB berechnete beizulegende Wert einer zu Anschaffungskosten in Höhe von T€ 9.207 ausgewiesenen 100%igen Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft ist aufgrund methodischer Fehler und fehlerhafter Annahmen nicht sachgerecht ermittelt. Dies verstößt gegen § 238 Abs. 1 HGB.

Feststellung zum Konzernabschluss:

Trotz einer Marktkapitalisierung unterhalb des Buchwertes des Nettovermögens sowie langjähriger Verluste wesentlicher Tochterunternehmen (Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36.12) hat die Eifelhöhen-Klinik AG es unterlassen, im Geschäftsjahr 2018 für wesentliche Vermögenswerte des Konzern-Anlagevermögens eine Wertminderungsprüfung durchzuführen. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.8 i.V.m. IAS 36.12 ff.

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Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Fehlerbekanntmachung für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019 der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft, Bonn fehlerhaft sind:

Feststellungen zum Jahresabschluss:

  1. Die in der Bilanz der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.12.2019 zu Anschaffungskosten ausgewiesene 100%ige Beteiligung an einer Klinik-Betreibergesellschaft sowie die gegen diese Gesellschaft ausgewiesenen langfristigen und kurzfristigen Forderungen in Höhe von insgesamt T€ 11.154 sind aufgrund der langjährigen Verlusthistorie der Beteiligung, des mit T€ 8.230 nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages dieser Beteiligung sowie des Rangrücktritts bezüglich der Forderungen dauerhaft wertgemindert. Der Umstand, dass keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen wurden, ist ein Verstoß gegen § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB.
  2. Der durch die Gesellschaft zum 31.12.2019 für Zwecke des § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB berechnete beizulegende Wert einer zu Anschaffungskosten in Höhe von T€ 9.207 ausgewiesenen 100%igen Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft ist aufgrund methodischer Fehler und fehlerhafter Annahmen nicht sachgerecht ermittelt. Dies verstößt gegen § 238 Abs. 1 HGB.

Feststellungen zum Konzernabschluss:

  1. Trotz einer Marktkapitalisierung unterhalb des Buchwertes des Nettovermögens sowie langjähriger Verluste wesentlicher Tochterunternehmen (Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36.12) hat die Eifelhöhen-Klinik AG es unterlassen, im Geschäftsjahr 2019 für wesentliche Vermögenswerte des Konzern-Anlagevermögens eine Wertminderungsprüfung durchzuführen. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.8 i.V.m. IAS 36.12 ff.
  2. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in der Kapitalflussrechnung des Konzernabschlusses der Eifelhöhen-Klinik AG zum 31.12.2019 ist um € 2 Mio. zu hoch ausgewiesen, da dieser entgegen der Vorgabe des IAS 7.39 nicht um die im Zuge der Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft abgegangenen Zahlungsmittel vermindert wurde. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit ist um denselben Betrag zu niedrig.
  3. Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2019 der Eifelhöhen-Klinik AG ist um € 2 Mio. zu niedrig ausgewiesen, da entgegen IAS 19.122 i.V.m. IFRS 10.B99 die versicherungsmathematischen Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen eines Tochterunternehmens im Rahmen der Entkonsolidierung abgegangen sind und in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst wurden. Außerdem hat die Gesellschaft den Abgang der versicherungsmathematischen Verluste im sonstigen Ergebnis als Ertrag dargestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen IAS 1.7 und IAS 1.96 dar.

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