Eigentlich machen wir ja keine Werbung für eine Versicherung, aber das Angebot sollte nahezu jeder Vermittler sofort abschließen- auch INFINUS Vermittler

Published On: Donnerstag, 05.12.2013By

Wir hatten dazu ein Gespräch mit dem Anbieter des Versicherungsschutzes, Ralf W.Barth, dieser hat uns dabei ausdrücklich bestätigt, das auch Infinus Vermittler usw. die Police noch abschließen können, wenn sie bisher noch nicht zu einer Beratung/Vermittlung rechtlich in Anspruch genommen wurden. Ein Hinweis der sicherlich für bis zu 3.000 Vermittler der Infinus, aber auch anderen Unternehmen, hilfreich sein könnte. Hier geht es zu dem Angebot………………….und wir bekommen keine Provision oder Prämie dafür……………………!

http://vsav.de/

7 Comments

  1. Peter Iano Montag, 13.01.2014 at 17:13 - Reply

    Gegen Ihre Vorgehensweise ist nichts zu sagen, im Gegenteil. es gibt aus meiner Sicht nur andere Anbieter in diesem sensiblen Bereich, die eine weniger bewegte Vergangenheit haben.

  2. Peter Iano Donnerstag, 09.01.2014 at 18:40 - Reply

    Im Oktober 2010 haben Sie einen Artikel geschrieben mit der Überschrift „VSAV – muss man nicht haben!“ Jetzt die Empfehlung dieser „Firma“, deren Modell sich nicht geändert hat. Was denn jetzt?

    Anmerkung der Redaktion:
    Sie haben Recht……….und wir auch. Also zu diesem Zeitpunkt waren wuir genau dieser Meinung- Punkt! Im Zuge der Angelegenheit „Infinus“ haben wir dann nochmals einen Kontalt zu dem Anbieter bekommen mit anderen Unterlagen die wir zum zeitpunkt des ersten Berichtes hatten. Dann haben wir rechtsanwalt Daniel Blazek gebeten sichd as mal genau anzuschauen im Hinblick auf den Vorgang Inifinus. Das hat daniel Blazek dann getan und die Mittelung an uns hat dann zu dem veränderten bericht geführt. Es ist eben nicht unsere Art Berichte zu einem anderen zeitpunkt dann zu löschen, warum auch. Es zeigt doch das wir lernfähig sind, oder?

  3. Realist Donnerstag, 05.12.2013 at 16:24 - Reply

    Danke ! Ich hab mir das angeschaut und finde das einmal einen guten Hinweis Herr Bremer !
    Ich denke jeder Kapitalanlagenvermittler sollte da zumindest mal nachgesehen haben !

  4. Sasha Donnerstag, 05.12.2013 at 12:38 - Reply

    Betrug fällt unter Strafrechtschutz? Dieser Vorwurf wird wohl den Vermittlern eher nicht vorgeworfen, oder?

    Anmerkung der Redaktion:
    dem Vermittler wird ja wohl kein Betrug vorgeworfen, sondern wenn überhaupt, dann unkorrekte Beratung. das hat mit strafrechtlichen Vorwürfen ja nichts zu tun. Die Versicherung ist sicherlich nicht für Ott, Biehl,Kison und Bullin gedacht. Die Herren werden die Seite wohl auch derzeit kaum lesen. Oder, was meinen Sie?

    • Sasha Donnerstag, 05.12.2013 at 13:25 - Reply

      Dann ist die Mitgliedschaft für Infinus-Vermittler gar nicht so wichtig. Warum empfehlen Sie diese dann?

      Fällt unkorrekte Beratung unter Straf-Rechtschutz? Vermittler sollen unkorrekt beraten haben? Dann benötigt man keine Rechtschutz, sondern das Haftungsdach ist verantwortlich!

      Anmerkung:
      Kennen Sie nicht die Masche der Anlegerschutzanwälte? Die interessiert doch der Initiator überhaupt nicht mehr. Die schauen sich doch Alle Bestandteile eines Verkaufsprozesses an. Irgendwann sagen die dann………….naja wenn mein Vermittler mir das ordentlich erklärt hätte……….dann hätte ich das ja gar nicht gezeichnet…………Dabei ist es dann völlig egal ob das Produkt noch auf dem Markt ist oder nicht. Wir sind der Meinung „das es sich lohnt sich auf jeden Fall einmal das Produkt anzuschauen“. Einen Anwalt zu nehmen kostet immer Geld.

      • Bilanzfuzzi Donnerstag, 05.12.2013 at 15:16 - Reply

        Es gibt durchaus Anleger-Anwälte, die um der Forderung ihres Mandanten Nachdruck zu verleihen auf die Idee kommen können, bei gewissen Vermittlern Strafanzeigen zu stellen wegen Betruges, da u. U. ja auch der Vermittler die möglichen Straftaten der Infinus-Bosse gekannt haben bzw. beteiligt sein könnte. Für ein Ermittlungsverfahren ist ein einfacher Tatverdacht ausreichend. Und das heisst, dass alleine die Möglichkeit einer Straftat ausreicht. Wer sagt denn, dass es nicht die eine oder andere StA in D. gibt, die solche Anzeigen aufgreift und dann ermittelt? Eine Hausdurchsuchung wäre da schon mal drin. Und dann sollen alle die Vermittler nicht rumjammern, die dann plötzlich nicht mehr weiter wissen. Und einen Strafverteidiger mit 300 € Stundensatz engagieren müssen.

        • Sasha Freitag, 06.12.2013 at 09:59 - Reply

          Also, Infinus-Vermittler werdet schnell Mitglied. Es könnte sich bezahlt machen!

Leave A Comment