Das Bundesverfassungsgericht hat die strikten Vorschriften zum Anbau genveränderter Pflanzen bestätigt.
Die Karlsruher Richter wiesen die Klage der Landesregierung von Sachsen-Anhalt gegen die strengen Haftungsregelungen zurück. Zur Begründung führten sie den Schutz des Gemeinwohls an. Die Gentechnik verändere das Erbgut von Pflanzen und greife damit „in die elementaren Strukturen des Lebens ein“.
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