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Eigenverwaltungsverfahren beim St. Josefs-Hospital Cloppenburg eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Das St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH, mit Sitz in der Krankenhausstraße 13, 49661 Cloppenburg, hat ein Verfahren zur Eigenverwaltung gemäß der Insolvenzordnung (InsO) eingeleitet. Ziel ist es, das Krankenhaus unter Aufsicht eines Sachwalters zu sanieren und seine langfristige Zukunft zu sichern. Das Amtsgericht Oldenburg hat unter dem Aktenzeichen 9 IN 137/24 am 18. November 2024 mehrere zentrale Maßnahmen beschlossen.

Anordnung der Eigenverwaltung

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wurde dem St. Josefs-Hospital eine Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans gesetzt. Dieser Plan soll konkrete Maßnahmen enthalten, wie die wirtschaftliche Stabilität des Krankenhauses wiederhergestellt werden kann. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 270a Abs. 1 und 270b Abs. 2 InsO die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung des Krankenhauses weiterhin das Vermögen verwalten und darüber verfügen darf, jedoch unter der strengen Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.

Ernennung des vorläufigen Sachwalters

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Rainer Eckert aus Hannover bestellt. Er wird das Verfahren überwachen und sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Dr. Eckert ist unter der Adresse Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, erreichbar. Seine Aufgabe ist es, den Restrukturierungsprozess zu begleiten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

Rechtsmittel und Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, falls Gläubiger oder die Antragstellerin die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln möchten. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Bedeutung für das St. Josefs-Hospital

Die Eigenverwaltung gibt dem St. Josefs-Hospital die Chance, seine wirtschaftlichen Herausforderungen eigenständig zu bewältigen, ohne die Kontrolle vollständig an einen Insolvenzverwalter abzugeben. Dies ist besonders in der Gesundheitsbranche wichtig, wo die Kontinuität der medizinischen Versorgung im Vordergrund steht. Der Erfolg dieses Verfahrens hängt maßgeblich von einem tragfähigen Insolvenzplan und der Zusammenarbeit aller Beteiligten ab.

Ausblick

Das St. Josefs-Hospital hat nun drei Monate Zeit, um einen Plan vorzulegen, der Gläubiger zufriedenstellt und den Betrieb nachhaltig sichern kann. Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob das Krankenhaus die Eigenverwaltung effektiv nutzen kann, um den Betrieb und die Arbeitsplätze zu sichern. Gläubiger, Mitarbeiter und Patienten werden die Entwicklungen mit Spannung verfolgen.

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