Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, wurde jetzt das das sogenannte starke Insolvenzverfahren angeordnet. Gleich mehr dazu auf unserer Plattform. Nach unbestätigten Angaben zur Folge soll hinter dem Antrag die Bayerische Versicherungskammer stehen.
Was aber ist eine „starke Insolvenzverwaltung“?
„Starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter
Er ist insbesondere zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtet, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt.
Ein „starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter liegt bei der Kombination mit einem allgemeinen Verfügungsverbot vor. Alle Verfügungen des Schuldners über die Insolvenzmasse sind dadurch unwirksam, Leistungen an den Schuldner nur noch bei Unkenntnis der Anordnung wirksam.
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