Startseite Allgemeines Eilmeldung – Deutsche Lichtmiete Alexander Hahn hat alle Insolvenzanträge zurückgenommen
Allgemeines

Eilmeldung – Deutsche Lichtmiete Alexander Hahn hat alle Insolvenzanträge zurückgenommen

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Eine weitere Variante in der Kriminalinsolvenz der Deutschen Lichtmiete im Kampf mit Gericht und Insolvenzverwalter. Stellen Sie bitte jetzt sofort alle Ihre Forderungen fällig, denn mutmaßliche Betrüger muss man das Handwerk legen. Jetzt sind die Anleger gefordert sofort zu handeln.

Das muss jetzt in ihrem Interesse liegen.

Es fehlen möglicherweise Lampen in der Größenordnung von fast 50 Millionen Euro Einkaufswert. Der Anlegerwert liegt mehr als doppelt so hoch. Das Spiel des Alexander Hahn von der DLM darf man nicht mitmachen. Hier muss man jetzt auch die Ermittlungsbehörden unterstützen.

Jetzt ist die Interessengemeinschaft noch wichtiger! Melden Sie sich an – Jetzt!

www.ig-deutsche-lichtmiete.de

Spannend auch, wie das Insolvenzgericht nun entscheidet! Ich denke die Ermittlungsbehörden werden hier auch noch ein Wort mitzureden haben.

Das sieht auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden so, denn ganz klar, bei all dem was da in den letzten Wochen bekanntgeworden ist, kann man natürlich nicht zur Tagesordnung übergehen. Hier muss jeder Anleger nun an seine eigenen Interessen denken. Alexander Hahn hat sämtlichen Kredit verspielt.

5 Kommentare

  • Mein Vorschlag an betroffene Direkt-Anleger: Miet- und Verwaltungsverträge mit der DLM aus wichtigem Grund kündigen (da seit mehr al 28 Tagen Mietzahlungen ausgeblieben sind) und die sofortige Auszahlung des Investitionsbetrages abzüglich geleisteter Mietzahlungen fordern. Auf Euer Feedback an dieser Stelle freue ich mich.

    • Bitte bedenken Sie: Falls die Mietverträge wirksam gekündigt werden, verlieren Sie den schuldrechtlichen Anspruch auf die Miete, den Sie andernfalls ggfls. im sog. Erfüllungsinteresse als Schadensersatz geltend machen könnten oder – sollte das Insolvenzverfahren irgendwann eröffnet werden – eben als schuldrechtlichen Anspruch. Sonst bliebe Ihnen „nur“ der Schadensersatz im sog. negativen Interesse (Rückabeicklung, Differenzhypothese). Es empfieht sich bei solchen Ideen, kurz einen Anlegeranwalt zu konsultieren (P.S.: Nicht uns, wir sind keine Anlegeranwälte, Anwaltkammer fragen).

      • Richtig, Hr. Blazek,
        mir geht es um die Rückabwicklung der Verträge und Auszahlung der aktuell bestehenden Differenz zum investierten Kapital mit Abtretung meiner darüber hinausgehenden Ansprüche an Hr. Alexander Hahn, bzw. die DLM-Firmengruppe.

        • Klingt nach dem sog. großen Schadensersatz (Rückabwicklung). Sie wollen wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre der ganze Schlamassel nicht passiert. Würde ich auch so machen ?.

  • Es wirkt fast so, als hätte jemand etwas dagegen, dass der vorläufige Verwalter seinen Bericht erstattet und dass das bereits kritisierte Bieterverfahren durchgeführt wird. Mein Tipp: Abwarten, was sich noch so ergibt. Und ob später noch ein neuer Eigenantrag versucht wird. Und wieviele Leuchtmittel tatsächlich vorhanden sind. Und wem sie gehören. Am besten mit einer großen Schüssel Popcorn.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

Weltklimakonferenz: Zwischen Fortschritt und Enttäuschung Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz sorgen weltweit für...

Allgemeines

Mietenwahnsinn in Deutschland: Willkommen in der Realität, liebe Wohnungssuchende!

Wer 2023 in einer deutschen Großstadt auf Wohnungssuche ging, durfte eine bemerkenswerte...

Allgemeines

Der-der mit der AfD reden will

Friedrich Merz: [leicht gereizt] Michael, hier ist Friedrich. Sag mir bitte, dass...

Allgemeines

USA:Eierpreise steigen weiter: Vogelgrippe und Feiertage treiben die Kosten in die Höhe

Die ohnehin schon hohen Eierpreise in den USA setzen ihren Aufwärtstrend fort...