Startseite Allgemeines Eilmeldung: Deutsche Lichtmiete AG der Insolvenzbeschluss
Allgemeines

Eilmeldung: Deutsche Lichtmiete AG der Insolvenzbeschluss

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

69 IN 30/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210126), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Vorstand), ist am 05.01.2022 um 10:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel.: 040 30094115, Fax: 040 30094116, E-Mail: ruediger.weiss@wallner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 05.01.2022

– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Hinweise (Art. 13 und 14 DSGVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch zusenden.

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Israels Angriff tötet angeblich Hezbollah-Sprecher – Waffenstillstandsverhandlungen stehen auf der Kippe

In Beirut kam es am Sonntag zu einem gezielten Luftangriff, bei dem...

Allgemeines

Bilanzanalyse der Deutsche BENITORA Wohnbau Genossenschaft eG aus Sicht eines Anlegers

Die Deutsche BENITORA Wohnbau Genossenschaft eG mit Sitz in Hemmingen hat ihren...

Allgemeines

Die Grünen schicken Habeck ins Rennen: Kanzlerkandidat? Nein, „Kandidat für die Menschen“

Die Grünen haben sich entschieden: Robert Habeck soll sie als Spitzenmann in...

Allgemeines

Green Elements Cooperative eG

Die Bilanz der Green Elements Cooperative eG vom 31.12.2021 bietet einige interessante...