Die Wolfgang Klenk GmbH aus Limburg wirbt auf der Straße für Mitgliedschaften beim Deutschen Video Ring. Künftig dürfen Mitarbeiter der Firma Sie nicht mehr für einen Club-Beitritt ansprechen, wenn sie nicht als solche erkennbar sind. Denn: Das Unternehmen hat am 15. August 2014 uns gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich dazu verpflichtet.
Ohne Firmenkennzeichnung folgt Vertragsstrafe
Zwar behauptete die Wolfgang Klenk GmbH, ihre Mitarbeiter seien durch einen Infostand oder entsprechende Kleidung als ihr Personal zu erkennen gewesen; doch Verbraucher haben uns etwas anderes berichtet. Laut Aussagen der Betroffenen gab es eben oft keinen Infostand oder kein deutliches Firmenschild in unmittelbarer Nähe der Werber, die auch keine Kleidung mit dem Schriftzug oder dem Logo der Firma trugen.
Hält sich die Wolfgang Klenk GmbH in Zukunft nicht an die Vorgaben, riskiert sie eine ordentliche Vertragsstrafe! Werden Sie also jetzt noch von Werbern des Unternehmens wegen eines Beitritts zum Videoclub angesprochen und können diese nicht also solche identifizieren, schildern Sie uns unbedingt Ihre Erfahrungen. Dann können wir dagegen vorgehen. Dies gilt übrigens auch für andere Firmen, die auf diese Weise inkognito unterwegs sind.
Geschlossene Verträge widerrufen
Wenn Sie ungewollt einen Vertrag mit der Wolfgang Klenk GmbH geschlossen haben, können Sie diesen binnen zwei Wochen ohne Begründung widerrufen. Wurde beim Abschluss keine Vertragsdurchschrift ausgehändigt, kann der Widerruf sogar noch später erfolgen. Wurde Ihnen von den Werbern erzählt, dass Sie mit der Unterschrift nur einen Katalog bestellen, oder haben sie ansonsten falsche Angaben über das Angebot gemacht, dann können Sie die Vereinbarung – auch nach Ablauf der Widerrufsfrist – anfechten. Prinzipiell gilt: Schicken Sie Ihren Widerruf immer per Einwurfeinschreiben.
Quelle: VBZ HH
Kommentar hinterlassen