Auch das an dieser Stelle einmal deutlich gesagt, aber natürlich ist das unsere Meinung. Informationen im Gläubigerausschuss sind immer vertraulich und wir kennen natürlich einige Rechtsanwälte, die in Gläubigerausschüssen sitzen.
In 12 Jahren unseres Bestehens hat dann auch keiner dieser Anwälte einmal Informationen aus dem Gläubigerausschuss herausgelassen. Nun gut, damit haben wir uns dann abgefunden. Oft ist es aber so, dass wir Informationen bekommen, die dann den Insolvenzverwalter aber auch Mitglieder des Gläubigerausschusses interessieren.
Da wir an der Aufklärung solcher Vorgänge natürlich interessiert sind, geben wir unsere Informationen dann weiter, wenn wir dazu eine Freigabe von unseren Informanten haben.
Wir haben aber auch einmal Recherche dazu betrieben, ob ein Gläubigerausschuss in Deutschland bekannt ist, in dem ein Journalist als Anlegervertreter sitzt bzw. gesessen hat? Wir haben kein Beispiel dafür gefunden, hätte also das Insolvenzgericht Leipzig die Wahl eines Journalisten in den Gläubigerausschuss zugelassen, dann wäre das ein Novem gewesen.
Wir halten diese Diskussion „um gekränkte Eitelkeiten“ aber auch für nicht zielführend im Sinne der Anleger. Was uns aber auch widerstrebt, ist die seltsamen Mandatswerbungsmethode eines Peter Mattil einfach so zu „schlucken“. Hier muss sich etwas verändern zu Gunsten einer Chancengleichheit und zur Auflösung eines Kartells des Abkassierens der Anleger.
Warum geht man nicht den Weg, dass der jeweilige Insolvenzverwalter dann eine Seite anbietet, auf der Anlegerschutzanwälte die mindestens 10 Mandate nachweisen, in dem dann gegenständlichen Verfahren ihre Dienstleistung anbieten können.
Dem Insolvenzverwalter sollte solch eine Transparenz doch recht sein, denn ihm ist doch letztlich egal, wer da im Gläubigerausschuss sitzt. Er wird mit jedem gewählten Mitglied konstruktiv zusammenarbeiten, da bin ich mir dann auch sicher.
Nachdem nun ein paar Tage diskutiert wurde und geschrieben wurde, sollte man sich dann auch auf das Wesentliche konzentrieren.
Auslöser des Urteils war die Kanzlei Schirp und Partner aus Berlin, eine Kanzlei, der man dann auch das Geschmäckle vorhalten muss, hier aus „Eitelkeit“ gehandelt zu haben, weil sie keinen Platz im Gläubigerausschuss bekommen hatte bei der Wahl anlässlich der Gläubigerversammlung zum Unternehmen UDI.
Nun, was hat man erreicht von Seiten des Klägers der Kanzlei Schirp und Partner aus Berlin? Man hat eine Diskussion in Gang gesetzt und eine Schlacht gewonnen aber den Krieg noch nicht, um das einmal marzialisch auszudrücken, denn natürlich hat auch der betroffene Insolvenzverwalter das Recht jetzt Rechtsmittel einzulegen.
Das hat er nach unseren Informationen nun beim Bundes-Gerichts-Hof getan. Wie der BGH nun entscheidet, ist völlig offen. Bis dahin geht nun alles so weiter wie bisher. Das Klima wird aber etwas vergiftet sein.
Kommentar hinterlassen