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Ein Opfer der Corona Krise: Veritas AG

geralt (CC0), Pixabay
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Az.: 70 IN 106/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Veritas AG (Antragstellerin), Stettiner Straße 1-9, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 11027), vertr. d.: Jürgen Krebaum, Deutschordenstraße 26, 63571 Gelnhausen, (Vorstand), ist am 30.04.2020 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen.  Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 30.04.2020

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