Ein italienisches Verwaltungsgericht hat dem Rettungsschiff „Open Arms“ wegen einer festgestellten Notlage erlaubt, in die Territorialgewässer Italiens zu fahren.
Das Gericht in Rom habe unter anderem auf Grundlage ärztlicher und psychologischer Gutachten einen Antrag auf Einfahrt in die Gewässer bewilligt, damit den geretteten Personen umgehend Hilfe geleistet werden könne, berichtete die Nachrichtenagentur ANS gestern unter Berufung auf das Gericht. Das Innenministerium kündigte an, die Entscheidung anzufechten.
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