Angestrengt hat diesen Prozess die Stadt München, wobei man nicht so richtig weiß, warum dieser Prozess überhaupt stattfindet. Ausgangspunkt für diesen heutigen Prozess ist die Ankündigung eines Fest-Veranstalters, der die bayerische Kultur auch in die Welt tragen will. Genauer gesagt nach Dubai.
In Zeiten von Corona, wo auch Festveranstalter geringe Einnahmen haben, ist es sicherlich durchaus legitim darüber nachzudenken, wie man seinen Laden über Wasser halten kann. Warum also nicht nach Dubai gehen? Jenes Dubai, das mit dem Thema Corona so gut wie nichts zu tun hat, also geradezu prädestiniert ist, um das zu veranstalten, was man in Deutschland gerade nicht veranstalten darf – ein Fest.
Das nun bei dieser Aktion die Stadt München ausgerechnet dann AKTIV wird, ist für viele Kenner der Materie „Inside Schickeria“ nicht nachvollziehbar. So mancher der Münchner Schickeria vermutet hier sogar persönliche Motive, dass der falsche Mann die richtige Idee hatte. Nun, ob dem so ist, ist natürlich reine Spekulation.
Mit von der Partie auf der Beklagtenseite ist die Kanzlei Linnemann aus Radebeul, die das gesamte Verfahren auch nicht so richtig nachvollziehen kann von der rechtlichen Seite. Dafür muss man wohl Münchner sein, so der beauftragte Rechtsanwalt der Kanzlei. Geht es den neutralen nicht emotionalen Fakten nach, dann sollte das Gericht sicherlich der Argumentation des Beklagten folgen können.
Natürlich ist das Wort „Oktoberfest“ ein weltweit mit München verbundener Begriff, aber es gibt eben auch 1.000ende solcher Oktoberfeste, o h n e dass die Stadt München bis heute dagegen etwas getan hätte. Man muss sich auch einmal vorstellen, dass zukünftig alle Oktoberfestveranstalter erst bei der Stadt München nachfragen müssten, „ob man das dann darf, das Oktoberfest veranstalten“, wenn es nicht in München ist.
Mit jedem Oktoberfest macht man aber letztlich auch Werbung für München. Kostenfrei für die Stadt München. Das sich eine Stadt dagegen wehrt, schon ungewöhnlich. Möglicherweise hat die Stadt München aber auch Angst davor, dass ein anderes Oktoberfest erfolgreicher sein könnte und dem Münchner Oktoberfest den Rang ablaufen könnte. Ist dem so, so könnte man das Handeln der Stadt München schon nachvollziehen. Möglicherweise ist die Klage aber auch vom Neid getragen. Neid der Schausteller die beim „Oktoberfest goes Dubai“ nicht dabei sind.
Verärgert ist man auf Beklagtenseite auch über „Erpressungsversuche“ der Stadt München gegenüber den Schaustellern, die am Oktoberfest goes in Dubai teilnehmen wollen.
Hierzu heißt es:
Jene Personen welche als Beschicker, Gastronomen bzw. Schausteller im fortwährenden pandemiebedingten Stillstand Perspektiven für eine gesamte Branche fördern und initiieren und sich darum bemühen, dass ein gesonderte Veranstalter ein Oktoberfest in Dubai durchführen kann, werden als vermeintliche Rechtsverletzer geächtet.
Insofern wurde den Verfügungsbeklagten bereits durch interessierte Schausteller kommuniziert, dass die Verfügungsklägerin jenen, welche die wirtschaftliche Chance zum Erhalt ihres Gewerbes sowie der Arbeitsplätze in Dubai zu ergreifen beabsichtigen, nicht mehr damit rechnen können, an dem Oktoberfest in München teilzunehmen.
Überdies wird der faktische und ebenso unlautere Druck verstärkt durch eine mediale Kampagne. Auch hierbei werden evident falsche Tatsachengrundlagen zugrunde gelegt.
Zitat Ende
Das eine Stadt wie München solche zweifelhaften Methoden dann nötig hat, ist schon sehr ungewöhnlich, denn üblicherweise wartet eine seriös handelnde Stadt dann auch eine gerichtliche Entscheidung erst einmal ab und versucht nicht, wie die Stadt München, hier Angst und Schrecken zu verbreiten. Das gehört sich nicht.
Federführend in der Auseinandersetzung ist der umstrittene Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU). Er verlangt im Namen der Stadt München von den Organisatoren eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereit erklären, nicht mehr mit dem Oktoberfest München für ihr Event zu werben.
»Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe«, sagte er gegenüber Spiegel Online »Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfests zu schützen.«
Aktionen wie diese, Herr Baumgärtner, machen dem Image der Stadt München dann weltweit wohl eher keine Ehre. Im Gegenteil, Wirtschaftsreferent Baumgärtner erweist der Stadt München einen Bärendienst.
Wir werden dann heute nach dem Prozess über diesen berichten.
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