Viele der Genossen sollten die Einladung am Samstag der vorigen Woche bereits erhalten haben, die Einladung zur obengenannten ordentlichen Mitgliederversammlung der Geno Wohnbaugenossenschaft. Die Verdammlung ist insgesamt auf 8 Stunden angesetzt. Man könnte natürlich jetzt die sarkastische Frage stellen“ reicht das Herr Meier um wirklich alle offenen Fragen der Mitglieder einmal ordentlich und lückenlos zu beantworten?“
Geno_Mitgliederversammlung_2016Nun, wir gehen davon aus, daß die Veranstaltung am 30. Juni turbulent werden könnte, und nicht nur eine Jens Meier Wunschlisten Abnickveranstaltung. Dafür hat sich zuviel Ärger bei den Genossen angestaut. Das weiß auch Jens Meier gegen den ja noch immer ein Ermittlungsverfahren der Stuttgarter Justiz läuft. Ausgang ungewiss.
Was gewiss ist, was Jens Meier von der GENO Wohnbaugenossenschaft aus Ludwigsburg denn so alles von seinen Genossen will. Das kann man der Tageesordnung entnehmen. Es dürfte dann doch kritisch werden bei dem einen oder anderen Punkt der dort auf der Tagesordnung enthalten ist. Insbesondere der Punkt 9 der Tagesordnung sollte von Seiten der Genossen dringend überdacht werden, denn eine Entlastungs des Vorsatndes sollte unter den derzeitigen bekannten Tatsachen nicht erfolgen. Allein der Hinweis auf die laufenden Ermittlungen sollte dazu ausreichend sein. Das Ergebnis dieser Ermittlungen sollte man sicherlich abwarten, um sich nicht mögliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Personen der Genossenschaft zu verbauen.
Interessant wrd es dann bei Punkt 10 der Tagesordung.
Mensch Herr Meier, wollen Sie sich hier noch ein Problemkind einhandeln? Was wollen Sie mit der Genossenschaft? Andersherum sollte man aber genauso die Frage an die Genossen der GreenVest21 stellen, was wollen Sie als Mitglied der GENO Wohnbaugenossenschaft durch die Verschmelzung gewinnen? So umstritten wie diese Genossenschaft bei den eigenen Genossen ist, können Sie sicherlich auf eine Mitgliedschaft dort guten Gewissens verzichten. Die Verschmelzung würde aus unserer Sicht für Sie, die Mitgleider der Greenvest21, keinerlei Vorteile bringen. Darüber bitte genau nachdenken.
Ebenfalls kitisch sehen wir Punkt 12 der Einladung. Auch hier können wir nur dringendst von einer Zustimmung dazu abraten. Im § 49 GenG heisst es Zitat:
§ 49
Beschränkungen für Kredite
Die Generalversammlung hat die Beschränkungen festzusetzen, die bei Gewährung von Kredit an denselben Schuldner eingehalten werden sollen.
Zitat Ende
Da sollte Herr Meier dann sehr gute Argumente haben, warum er diesen Beschluss möchte und zu welchem Schuldner. Da sollten die Genossen genau nachhaken.
Ganz gefährlich sehen wir Punkt 14 der Tagesordnung an. Es geht in dem Tagesordnungspunkt um die Beschlussfassung über Darlehen an die Genotec Vertriebs AG.
Diese Gesellschaft ist bilanziell ÜBERSCHULDET laut letzter im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz des Unternehmens. Wer bitte würde einer solchen Gesellschaft noch Kredite geben?
Allein aus diesem Umstand ergibt sich meiner Meinung nach ganz klar die Pflicht der Genossen dieses Begehren von Herrn Meier abzulehnen. So richtig scheint Jens Meier dann aber auch nicht mit einem positiven Ergebnis zu rechnen zu diesem Tagesordnunsgpunkt, denn bei einer Ablhnung will Jens Meier dann eine kleine Lösung mit 150.000 Euro. Mit Verlaub Herr Meier hier ist jeder Cent RISIKO Kapital!!!!
Hier die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens:
Genotec Vertriebs AGLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31.12.2014Genotec Vetriebs AG, LudwigsburgAKTIVA
AnhangGliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Von den im HGB vorgesehenen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde ein Sammelposten gebildet der gemäß EStG § 6 Abs. 2a innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben wird. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für Forderungen gegen Vertriebsmitarbeiter wurde ein Pauschalwertberichtigung in Höhe von 10% den Forderungsbetrags gebildet. Rückstellungen wurden im Rahmen vorsichtiger, kaufmännischer Erwägungen gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sonstige AngabenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden in Höhe von TEUR 110 p.a. aus mehreren Miet- und Leasingverträgen. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung hat die Geno Wohnbaugenossenschaft eG zu dem, seit dem 22. Oktober 2008 bestehenden Darlehen, eine Rangrücktritt- und Kapitalbelassungserklärung abgegeben. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt. Vorstände während des Geschäftsjahres waren:
Aufsichtsräte während des Geschäftsjahres waren:
Ludwigsburg, im Februar 2016 Vorstand Jens Meier |
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