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Eine Bilanz aus dem Hause Schepers, der der so aktiv beim Crowdinvesting ist

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und dessen Aktivitäten wir seit Jahren sehr kritisch sehen. Auch diese nachfolgende Bilanz bestätigt aus unserer Sicht unseren Hinweis „vorsichtig zu sein“ bei Kapitalinvestitionen in Crowdinvestingangebote auf Bergfürst und EXPORO, die von Herrn Schepers bzw. seinen Unternehmen angeboten werden. Die Anzahl der Crowdinvestingprojekte von Herrn Schepers ist aus unserer Sicht schon „außergewöhnlich“.

ALVENO Projekt 2 GmbH & Co. KG

Monschau (vormals: Frechen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Finanzamt: Finanzamt für Körperschaften

Steuer-Nr.:

Handelsregisternummer: HRA 9136

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva in €

A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 430.280,73
Summe II. Sachanlagen 430.280,73
Summe A. Anlagevermögen 430.280,73
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
4. sonstige Vermögensgegenstände 4.750,00
Summe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.750,00
IV. Kassenbestand, Guthaben b. Kreditinstituten, Postgiro 13,68
Summe B. Umlaufvermögen 4.763,68
Summe Aktiva 435.044,41

Passiva in €

A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital
Summe I. Kapital 1.000,00
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -4.693,95
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -30.190,08
Summe A. Eigenkapital -33.884,03
D. Verbindlichkeiten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 129.381,32
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 39.447,12
8. sonstige Verbindlichkeiten 300.100,00
Summe D. Verbindlichkeiten 468.928,44
Summe Passiva 435.044,41

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2017

in €

Ergebnis nach Steuern
Sonstige betriebl. Aufwendungen
Versicherungen, Beiträge und Abgaben -289,92
verschiedene betriebliche Kosten -26.617,93
Summe Sonstige betriebl. Aufwendungen -26.907,85
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.282,23
Summe Ergebnis nach Steuern -30.190,08
Jahresfehlbetrag 30.190,08

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst.

In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) –

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.

Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden planmäßig linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit in den Forderungen Fremdwährungsforderungen enthalten sind, sind diese mit dem Stichtagskurs bewertet. Auf die Anpassung auf den Stichtagskurs wird bei Kurssicherung durch ein Devisentermingeschäft verzichtet.

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden entsprechend § 253 ABS. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börse- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, wurden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen.

Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden.

Die Steuer- und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei der Bewertung folgender Vermögensgegenstände wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen:

Monschau im Januar 2018

Schepers, Geschäftsführer

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