Tausende Unternehmen des Finanzsektors – und darüber hinaus – müssen die EU-Verordnung DORA ab Januar 2025 anwenden. Unter www.bafin.de/dora finden sie ab sofort Informationen rund um dieses Thema. Die Finanzaufsicht BaFin wird die neue Plattform laufend aktualisieren.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA – und zwar sektorübergreifend. Und auch zahlreiche weitere Unternehmen, etwa IT-Dienstleister, müssen verschiedene Vorgaben des Regelwerks beachten.
Die BaFin spielt bei der Umsetzung von DORA in Deutschland eine wichtige Rolle. Auf ihrer neuen Info-Seite stellt sie die wichtigsten Informationen zu DORA und der Umsetzung des Regelwerks zusammen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Unterseite sind derzeit die rechtlichen Grundlagen der Verordnung, ihr Regelungsbereich und aktuelle Konsultationen. Außerdem erfahren Nutzerinnen und Nutzer mehr über die neuen Aufgaben der BaFin im Kontext von DORA. Um zu besonders relevanten Fragen zeitnah zu informieren, hält die BaFin „Häufig gestellte Fragen“ bereit, in der Informationen in kompakter Form bereitgestellt sind. Die Seite soll laufend aktualisiert und erweitert werden.
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