Ganz ehrlich, das genannte Unternehmen gehörte für uns zu den soliden und seriösen Anbietern im deutschen Immobilienmarkt. Dass es das Unternehmen auch mit einer Insolvenz erwischen würde, hätte ich mir vor einem halben Jahr auch nicht denken können.
Wer sich die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz anschaut, weiß, dass er es mit einem großen Player zu tun hat.
Ziegert Group Holding GmbHBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Passiva
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ziegert Group Holding GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Ziegert Group Holding GmbH, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Ziegert Group Holding GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 15. Juni 2023 Tobias Schreiber, Wirtschaftsprüfer Tino Rühmkorb, Wirtschaftsprüfer Gesellschafterbeschluss der Ziegert GmbHI. Vorbemerkung Die Ziegert Group Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 106957 B, vertreten durch einen der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Nikolaus Ziegert oder Herrn Kyrill Radev, ist die alleinige Gesellschafterin der
(nachfolgend „Gesellschaft“ genannt). II. Gesellschafterbeschluss Dies vorausgeschickt hält die Gesellschafterin unter Verzicht auf alle gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Formen und Fristen der Einberufung und Abhaltung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung hiermit eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließt wie folgt:
Berlin, den 24.06.2024 Ziegert Group Holding GmbH Erklärung der Einstandspflicht der Ziegert Group Holding GmbH für die Ziegert GmbH i.S.d. § 364 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022I. Vorbemerkung Die Ziegert Group Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 106957 B, vertreten durch einen der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Nikolaus Ziegert oder Herrn Kyrill Radev, ist die alleinige Gesellschafterin und das Mutterunternehmen der
II. Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur Einstandspflicht Die Ziegert Group Holding GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der Ziegert GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der Ziegert GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Ziegert Group Holding GmbH erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die Ziegert GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass die Ziegert GmbH stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.
Berlin, den 24.06.2024 Ziegert Group Holding GmbH |
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