Startseite Allgemeines Eine Veranstaltung der BaFin als Alibi gegenüber Verbrauchern?
Allgemeines

Eine Veranstaltung der BaFin als Alibi gegenüber Verbrauchern?

stevepb / Pixabay
Teilen

Verbraucherschutzforum: Anmeldung jetzt möglich

Ab sofort können sich interessierte Fachkreise zum 6. Verbraucherschutzforum der BaFin anmelden, das am 12. November in Frankfurt am Main stattfindet.

Die Konferenz widmet sich dem Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt in Zeiten von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Sie will ausloten, wo die Grenze zwischen Schutz und Bevormundung von Verbrauchern verläuft.

Auf der Agenda der Veranstaltung stehen unter anderem eine Paneldiskussion zu den Folgen der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II, der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 für den Verbraucher.

Am Nachmittag können die Teilnehmenden zwischen drei parallel laufenden Angeboten wählen. Zur Auswahl stehen zwei Paneldiskussionen über Nachhaltigkeit und Künstliche Intelligenz sowie die interaktive Arbeitsgruppe „Verbraucherbilder“.

Die BaFin hat das Programm auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter von Verbraucherschutzorganisationen und Verbänden sowie der Finanzwirtschaft, Wissenschaft und Politik, nicht jedoch an einzelne Verbraucher. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Veranstaltungsort ist das Kap Europa, Osloer Str. 5, 60327 Frankfurt am Main.

Man fragt sich natürlich, „was bringen solche Eintagesveranstaltungen dann wirklich für den Verbraucher? Aus unserer Sicht dann wirklich Nichts, denn für uns ist dies nicht mehr als eine Alibiveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der BaFin. Getreu dem Motto, „schaut her, wir tun doch was für den Verbraucherschutz!“

Hier werden Gelder ausgegeben, die man sicherlich besser im Sinne des Verbraucherschutzes einsetzen könnte. Die Bafin ist, was den Verbraucherschutz angeht, immer noch ein „zahmer Tiger“. Die BaFin hat viel zu wenige Befugnisse mit denen sie einen aktiven und vernünftigen Verbraucherschutz im Bereich des Finanzmarktes durchführen kann.

Vor allem ausländische Anbieter im Internet „lachen sich doch immer wieder kaputt über die BaFin“. Selbst wenn die erwischt werden, machen die Morgen eine neue Seite mit einer neuen Firma auf, und die BaFin muss dabei zuschauen. Leider ist die BaFin immer nur ausführendes Organ der Politik. Nur was hier dann auch beschlossen wird, kann die Bafin dann in der Wirklichkeit umsetzen. Mehr aber auch nicht.

Hier müssen Diskussionen auf anderen Ebenen stattfinden, vor allem im Bereich der Politik, denn die muss ja das beschließen, was die BaFin dann darf.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...

Allgemeines

Deutschlands massive Krise – Ein Aufruf zum Umdenken

Deutschland steckt mitten in einer tiefgreifenden Krise, und es wird Zeit, dass...

Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...