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Eine weitere Anwaltsmeinung zum Thema EN Storage

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Wie eine Vielzahl seriöser Medien beschreibt, hat die zuständige Stuttgarter Staatsanwaltschaft bereits am 23. Februar in einer Razzia Büro- und Geschäftsräume des IT-Dienstleisters EN Storage in Herrenberg durchsucht. Wenige Tage später bereits habe Geschäftsführer Lutz Beier den Gang zum Insolvenzrichter angetreten. Der Geschäftsbetrieb sei zwischenzeitlich eingestellt worden, die firmeneigene Webseite zeigt nur mehr ein kärgliches Impressum an.

Ob Firmengründer und Co-Geschäftsführer Edvin Novalic („EN“), der übereinstimmenden Berichten zufolge zunächst in Untersuchungshaft genommen wurde, weiterhin einsitzt, wollte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft aus taktischen Gründen zwischenzeitlich nicht bestätigen. Man wolle im Hinblick auf die Ermittlungen „so wenig wie möglich herausgeben“, um diese „nicht zu gefährden“, so Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die behördlichen Vorwürfe gegen die Verantwortlichen lauten jedenfalls auf Betrug, die beiden Geschäftsführer beschuldigen sich offensichtlich gegenseitig.

Novalic und Beier waren zunächst durch die BaFin daran gehindert worden, Anlegergelder über Anleihen einzusammeln. Nicht genehmigungspflichtige Inhaber-Teilschuldverschreibungen erschienen hier offensichtlich als der goldene Ausweg: bis zu knapp 50 Millionen € sollen insgesamt im Feuer stehen. Eine Vielzahl argloser Kleinanleger glaubte wohl den vollmundigen Versprechungen, nach dem unter anderem auch der „Focus“ das Unternehmen in seine Liste der „Wachstumschampions“ mit aufnahm und auf die glänzenden Aussichten verwies.

Für die betroffenen Investoren stellt sich nun zuvörderst die Frage nach Haftung und Verantwortung für das angerichtete Desaster. Schadensersatzforderungen dürften sich hier zunächst gegen die Verantwortlichen innerhalb des Unternehmens und hier insbesondere die beiden Geschäftsführer richten, darüber hinaus aber durchaus auch gegen weitere involvierte Personen wie möglicherweise Wirtschaftsprüfer sowie Prospektverantwortliche. Zusätzlich rücken wie stets auch die Vermittler der durch die EN Storage begebenen Wertpapiere in den Fokus. Aus unserer Sicht jedenfalls ist hier mindestens der Prüfungsbereich auch dahingehend eröffnet, ob nicht umgehend gegen mögliche Verantwortliche zur Absicherung bestehender Ansprüche vorsorgliche dingliche Arrestierungsmaßnahmen eingeleitet werden sollten. Gerne dürfen Sie sich in dieser Hinsicht mit uns in Verbindung setzen.

Quelle:ADWUS Rechtsanwälte in Kooperation mit Prof. Dr. jur. habil. Jürgen Rath wurden im Jahre 2003 als Kanzlei Wittmann & Schmitt Rechtsanwälte gegründet und im Rahmen der Expansion im Jahre 2015 in ADWUS Rechtsanwälte umfirmiert.

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