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Justiz

Eingestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen Till Lindemann, den Frontmann von „Rammstein“, wegen mutmaßlichen Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz fallen gelassen. Die Ermittlungen basierten vor allem auf Presseberichten und anonymen Quellen. Es gab keine konkreten Belege dafür, dass Lindemann Frauen ohne deren Einwilligung sexuell angegangen ist oder betäubende Substanzen verabreicht hat.

Anschuldigungen wurden hauptsächlich durch Medienberichte bekannt, aber mutmaßliche Opfer haben sich nicht direkt bei den Strafverfolgungsbehörden gemeldet, sondern sich an Journalisten gewandt. Die Zeugin Kyla Shyx, die Beschuldigungen über „Youtube“ machte, konnte in den Befragungen keine konkreten strafrechtlichen Vorfälle schildern.

Ein in den Medien diskutierter Vorfall nach einem Rammstein-Konzert in Vilnius im Mai 2023 wurde von litauischen Behörden nicht weiter verfolgt. Es gab keine schlüssigen Beweise für Sexualdelikte durch Lindemann. Zudem konnte ein angeblicher sexueller Missbrauch eines jugendlichen Mädchens durch den Sänger nicht bestätigt werden, da die betreffende Zeugin anonym blieb.

Schließlich gab es keine stichhaltigen Beweise für Verstöße Lindemanns gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Auch gegen Lindemanns Tourmanagerin, die angeblich junge Frauen in den Backstagebereich brachte, wurden keine Beweise gefunden, weshalb das Verfahren gegen sie ebenfalls eingestellt wurde.

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