Bundesausgleichsamt
Einheitlicher Bescheid
über die Höhe des Schadensausgleichs
bei Schäden an Anteilsrechten an Kapitalgesellschaften
nach § 335b in Verbindung mit § 349
des Lastenausgleichsgesetzes
(Mühlhäuser Dampfziegelei GmbH, Mühlhausen)
Über den Ausgleich der nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz festgestellten Schäden an den Anteilsrechten an der
Mühlhäuser Dampfziegelei GmbH, Mühlhausen |
ergeht durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Bundesausgleichsamt, folgende Entscheidung:
Der im Lastenausgleich für die Zeit vom 1. Januar 1946 bis zum 31. Dezember 1949 festgestellte Wegnahmeschaden an den Anteilsrechten (unmittelbar Geschädigter Albert Louis Semmann) der Mühlhäuser Dampfziegelei GmbH in Höhe von 211 RM/M-Ost je 100 RM des Stammkapitals ist in Höhe von 154,83 RM/M-Ost je 100 RM/M-Ost teilweise ausgeglichen. Es verbleibt ein von einer sich etwa anschließenden Rückforderung nach § 349 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ausgenommener endgültiger Restschaden in Höhe von 56,17 RM/M-Ost je Anteilsrecht zu 100 RM/M-Ost.
Der im Lastenausgleich für die Zeit vom 1. Januar 1950 bis zum 31. Dezember 1953 festgestellte Wegnahmeschaden an den Anteilsrechten (Wenk OHG und Erben von Rudolf Wenk) der Mühlhäuser Dampfziegelei GmbH in Höhe von 165 M-Ost je 100 M-Ost des Stammkapitals ist in Höhe von 77,56 M-Ost je 100 M-Ost teilweise ausgeglichen. Es verbleibt ein von einer sich etwa anschließenden Rückforderung nach § 349 LAG ausgenommener endgültiger Restschaden in Höhe von 87,44 M-Ost je Anteilsrecht zu 100 M-Ost.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung beziehungsweise Veröffentlichung im Bundesanzeiger Anfechtungsklage beim
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Postfach 90 04 36
60444 Frankfurt am Main
erhoben werden.
Gegebenenfalls ist die Klage gegen das Bundesausgleichsamt, Postfach 12 63, 61282 Bad Homburg v. d. Höhe zu richten.
FSF – 1412 – 335b – Mö
Bundesausgleichsamt
Im Auftrag
Möser
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