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Einigung beim Heizungsgesetz

ri (CC0), Pixabay
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Nach Medienberichten hat sich die Koalition nun endgültig auf das Heinzungsgesetz verständigt, so hört man aus Koalitionskreisen. Bisher hatte man sich ja nur auf sogenannte „grobe Leitplanken“ für das Heizungsgesetz geeinigt.

Man darf nun gespannt sein, auf was man sich dann nun tatsächlich geeinigt hat. Der konkrete Inhalt des Gesetzes wird dann sicherlich zu neuen Diskussionen führen, da darf man dann sicher sein,denn Friedrich Merz hat ja die Grünen nun als den politischen Hauptgegner ausgemacht für die CDU.

Worum geht es bei dem Heizungsgesetz:

Das Heizungsgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die Anforderungen und Vorschriften für Heizungsanlagen in Gebäuden festlegt. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu verringern.

Das Heizungsgesetz legt unter anderem Standards für die Installation, den Betrieb und die Wartung von Heizungsanlagen fest. Es kann Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien oder bestimmte Energieeffizienzklassen für Heizkessel geben. Zudem kann das Gesetz auch Vorgaben zur Messung und Verbrauchserfassung von Heizenergie enthalten.

Die Einhaltung des Heizungsgesetzes wird durch Kontrollen und Inspektionen überwacht. Bei Verstößen können Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen drohen.

▶︎ Das Heiz-Gesetz gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Dort dürfen ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die klimaneutral betrieben werden können, z.B. Wärmepumpen. Aber auch Gasheizungen, die mit Ökogas betrieben werden können, sind möglich.

Ab 2028 gelten die Regeln dann auch für Bestandsbauten.

▶︎ Eigentümer können auch nach 2028 ihre Öl- bzw. Gasheizungen zunächst weiterbetreiben – und zwar so lange, wie der kommunale Versorger Gas liefert. Stellt die Kommune auf Ökogas um, ist auch der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich.

 

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