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Anlegerschutz

EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG an die Inhaber der EUR 25.000.000,00 6,75 % Schuldverschreibung 2019/2024

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DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT

Die Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die nachfolgende Einberufung zur zweiten Gläubigerversammlung („Einladung“) wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) und nur an Personen abgegeben, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.

Schlote Holding GmbH

Harsum
Bundesrepublik Deutschland

EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG

an die Inhaber der
EUR 25.000.000,00 6,75 % Schuldverschreibung 2019/​2024
der
Schlote Holding GmbH

(ISIN: DE000A2YN256, WKN: A2YN25)

Die Schlote Holding GmbH mit Sitz in Harsum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Registernummer HRB 203283 und mit der Geschäftsanschrift Carl-Zeiss-Straße 1, 31177 Harsum, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ oder die „Emittentin“ und zusammen mit ihren konsolidierten Gesellschaften „Schlote“ oder die „Schlote-Gruppe“), und der Notar Dr. Dirk Otto, mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter („Abstimmungsleiter“), laden hiermit die Inhaber (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) der

EUR 25.000.000,00 6,75 % Schuldverschreibung 2019/​2024

der Schlote Holding GmbH

fällig am 21. November 2024

(ISIN: DE000A2YN256, WKN: A2YN25)

eingeteilt in 25.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, nunmehr valutierend in Höhe von EUR 25.000.000,00 und eingeteilt in 25.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“ bzw. „Anleihe“), zu einer zweiten Gläubigerversammlung am

21. Mai 2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
in
Carl-Zeiss-Straße 1, 31177 Harsum

ein.

Der Einlass findet ab 10:00 Uhr (MESZ) statt.

Über die nachfolgenden Beschlussvorschläge für die zweite Gläubigerversammlung erfolgte bereits eine sog. Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am 9. Februar 2024 um 0:00 Uhr und endend am 11. Februar 2024 um 24:00 Uhr („Abstimmung ohne Versammlung“) gegenüber dem Notar Dr. Dirk Otto mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter, bei der das notwendige Quorum für eine Beschlussfähigkeit (mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen) mit insgesamt 14,22% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Dementsprechend stellte der Abstimmungsleiter die fehlende Beschlussfähigkeit fest. Die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung ist am 25. Januar 2024 im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin (https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung) öffentlich bekannt gemacht worden.

Aufgrund der Beschlussunfähigkeit im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung kann gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 Schuldverschreibungsgesetz („SchVG“) vom Abstimmungsleiter eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt.

Vor diesem Hintergrund wird zum Zweck der erneuten Beschlussfassung der Anleihegläubiger diese zweite Gläubigerversammlung hiermit einberufen. Diese Einladung wurde am 3. Mai 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung) veröffentlicht.

Der nachfolgende Abschnitt 1 „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ entspricht, abgesehen von vereinzelten Aktualisierungen, der am 25. Januar 2024 im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin öffentlich bekannt gemachten Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung.

Die Emittentin befindet sich derzeit mit der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) in abschließenden Gesprächen zur Verständigung über die zur Abstimmung im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung vorzuschlagenden Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge betreffend Änderungen der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen.

Die nachfolgend in Ziffer 1.5 aufgeführten Tagesordnungspunkte sowie die unter Ziffer 2. näher ausformulierten Beschlussvorschläge entsprechen den anlässlich der Abstimmung ohne Versammlung vom 9. Februar 2024 bis 11. Februar 2024 zur Abstimmung gestellten Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen der Emittentin. Die SdK wird zu den hier dargestellten Beschlussvorschlägen für die zweite Gläubigerversammlung, die zunächst denen der Abstimmung ohne Versammlung vom 9. Februar 2024 bis 11. Februar 2024 entsprechen, einen mit der Emittentin abgestimmten und umfangreichen Gegenantrag einreichen, der unverzüglich nach Erhalt veröffentlicht werden wird.

Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung vom 9. Februar 2024 bis einschließlich zum 11. Februar 2024 teilgenommen haben, müssen – um ihre Stimmrechte aus den Schuldverschreibungen in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können – einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen. Formulare und Anleitungen hierzu sind auf der Webseite der Emittentin ( https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung ) erhältlich.

1.

Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung

Hinweis zum nachfolgenden Abschnitt

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ ist von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Anleihegläubigern die Hintergründe für die Beschlussgegenstände für die zweite Gläubigerversammlung und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmungsentscheidung der Anleihegläubiger zu verstehen. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Gewähr dafür, dass der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ alle Informationen enthält, die für die Beschlussfassung im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung notwendig oder angemessen sind, und weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater, noch irgendeine andere Person garantieren die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen und übernehmen keine Haftung für die darin enthaltenen Informationen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Anlageentscheidungen entstehen, die auf der Grundlage der im Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ enthaltenen Informationen getroffen wurden. Dementsprechend ersetzt diese Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Anleihegläubiger sollten ihre Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen der zweiten Gläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/​oder Finanzberatern treffen.

Die hierin enthaltenen Informationen sind aktuell, sofern nicht anders angegeben. Die hierin enthaltenen Informationen können jedoch nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Einladung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung.

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Pläne oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.

Vorstehendes gilt in gleicher Weise, falls es bis zum Ablauf der zweiten Gläubigerversammlung zu Änderungen der Beschlussvorschläge kommen sollte.

1.1

Die Schlote-Gruppe auf einen Blick

a)

Allgemein

Die Schlote-Gruppe ist ein international tätiger Automobilzulieferer, der im Wesentlichen auf die Bearbeitung, Produktion und den Vertrieb von metallischen Komponenten des Motors, des Getriebes und des Fahrwerks spezialisiert ist. Die Schlote-Gruppe ist als Entwicklungspartner und Serienlieferant der Automobil- und Automobilzulieferindustrie, der Gießereitechnik sowie des Maschinenbaus tätig. Das Leistungsspektrum beinhaltet neben der mechanischen Bearbeitung von Produkten auch die Montage von einbaufertigen Komponenten sowie die Konstruktion und Fertigung von Druckgusskomponenten, Werkzeugen und Vorrichtungen. Ihre Leistung ist vornehmlich die zunehmend automatisierte Präzisionsbearbeitung von Schmiede- und Gusswerkstücken aus verschiedenen metallischen Werkstoffen, vornehmlich Aluminium und Stahl. Die Leistungen werden vorrangig mittels spanender Herstellungsverfahren wie Drehen, Bohren, Fräsen und Schleifen in verschiedenen Fertigungsprozessen und Technologien insbesondere bei Großserien zunehmend automatisiert erbracht.

Die Hauptumsatzträger sind zunehmend komplexere Gehäusebearbeitungen wie Getriebe- und Kupplungsgehäuse aus Aluminium und Turbinengehäuse für Turbolader aus Stahl.

Die Schlote-Gruppe versteht sich hierbei als Entwicklungspartner und Serienlieferant für die Automobil- und Automobilzuliefererindustrie, die Gießereitechnik sowie des Maschinenbaus. Grundlage hierfür bildet eine mit den Maschinen- und Werkzeuglieferanten entwickelte Prozess- und Produktionstechnologie. Die Produktionslinien sind hierbei auf Klein-, Mittel- und Großserien ausgelegt. Infolge der erheblichen Expansion der Schlote-Gruppe und weiteren Investitionen in den letzten Jahren sind viele Produktionslinien auf neuestem technischem Stand und nach Einschätzung der Emittentin technologisch führend.

Auftraggeber der Schlote-Gruppe sind im Regelfall OEMs oder Tier 1 oder 2 Supplier. Die OEM geben häufig dem Tier 1 oder 2 Supplier vor, von welchem Unternehmen bearbeitete Vorprodukte zu welchen Konditionen zu beziehen sind.

In größerem Umfang gibt es in der Schlote-Gruppe Auftragsverhältnisse, die nicht ausschließlich auf einen OEM bezogen sind. Dies betrifft neben dem Bereich der Kupplungs- und Getriebegehäuse etwa für ZF auch den Bereich der Turbinengehäuse. Turbolader kommen häufiger als Getriebe plattformbezogen OEM übergreifend zum Einsatz.

Die Schlote-Gruppe unterhält sieben Produktionsstätten im Inland und zwei im Ausland. Die durchschnittliche Zahl der während des ersten Halbjahres 2023 beschäftigen Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) beträgt 1.447 (2022: 1.411; 2021: 1.351).

Die Absatzmärkte der Schlote-Gruppe liegen in Europa – primär Deutschland – und in China. Dabei hängt der Absatz der Leistungen direkt von der Nachfrage der Konsumenten nach PKWs und in den letzten Jahren vermehrt auch von der Verfügbarkeit elektronischer Bauteile für Kunden, ohne die ein Auto nicht fertiggestellt werden kann, ab.

b)

Gruppen- und Beteiligungsstruktur

Die Struktur der Schlote-Gruppe stellt sich zum Datum dieser Veröffentlichung wie folgt dar:

Die Emittentin ist an den Gesellschaften der Schlote-Gruppe wie folgt beteiligt:

Name und Sitz der Beteiligungen Beteiligungsanteil (in %)
Schlote GmbH & Co. KG, Harsum 100,00
Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG, Brandenburg 100,00
Schlote Technology GmbH, Harsum 100,00
Schlote Automotiv Czech s.r.o., Uherske Hradiste /​ Tschechien 100,00
Schlote GmbH Rathenow, Rathenow 100,00
Schlote Verwaltungsgesellschaft mbH, Harsum 100,00
Schlote Brandenburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Harsum 100,00
Schlote Automotive Parts (Tianjin) Co. Ltd., Tianjin /​ China 100,00
Getriebe- und Antriebstechnik Wernigerode GmbH, Wernigerode 100,00
Schlote Harzgerode GmbH, Harzgerode 90,00
Schlote Saar GmbH, Harsum 52,00

Die Schlote Holding GmbH ist die Konzernmuttergesellschaft, in der die Zentralbereiche zusammengefasst und die insgesamt neun Produktionswerke gesteuert werden. Die operative Verantwortung liegt in den Werken und dort im Wesentlichen bei den jeweiligen Werksleitern. Von den Werken liegen sieben im Inland an den Standorten Harsum, Saarbrücken, Wernigerode, Harzgerode, Brandenburg und Rathenow. Die zwei ausländischen Werke produzieren in Tschechien und China.

Die Gesellschaften werden unmittelbar von der Emittentin gehalten, die Schlote GmbH Rathenow wird mittelbar über die Schlote GmbH & Co. KG, Harsum gehalten.

Die Emittentin hat mit der Schlote FormTec GmbH (nunmehr: Schlote Technology GmbH), Harsum und der Getriebe- und Antriebstechnik Wernigerode GmbH, Wernigerode, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abgeschlossen. Die Schlote GmbH & Co. KG hat zudem mit der Schlote GmbH Rathenow, Rathenow einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen.

Die Emittentin hat gegenüber den Schlote Automotive Czech s.r.o., Uherske Hradiste/​ Tschechien und Schlote GmbH & Co. KG, Harsum Patronatserklärungen abgegeben.

1.2

Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023

a)

Entwicklung von Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzern-Kapitalflussrechnung

(i)

Ausgewählte Angaben der Konzern-Bilanz

Konzern-Bilanz-Daten nach HGB

30. Juni

31. Dezember

(in EUR) 2023 2022 2021
(ungeprüft) (geprüft)
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.632.624 3.645.540 2.943.572
Sachanlagen 182.239.443 177.934.538 200.310.880
Vorräte 43.544.392 39.195.534 35.771.697
Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 49.567.037 48.104.556 39.242.197
Kassenbestand u. Guthaben bei Kreditinstituten 1.940.602 14.104.555 10.354.328
Aktive latente Steuern 132.984 153.683
Summe Aktiva 282.820.953 286.476.916 291.620.459
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (abzgl. Nennbetrag eigener Anteile) 5.186.735 5.186.735 5.186.735
Einlagen stiller Gesellschafter 27.000.000 27.000.000 27.000.000
Kapitalrücklage 22.247.576 22.247.576 22.247.576
Konzernbilanzverlust 26.832.830 17.790.572 19.842.041
Nicht beherrschende Anteile 1.780.125 1.780.125 3.069.900
Sonderposten für Investitionszuschüsse 5.426.648 5.800.139 6.851.154
Rückstellungen 11.615.086 10.654.949 8.579.050
Verbindlichkeiten
Anleihen 25.000.000 25.000.000 25.000.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 74.386.062 90.778.078 116.245.941
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.202.604 1.374.871 1.497.675
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen 56.630.148 48.301.805 27.317.978
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4.500.000 4.500.000 4.500.000
Sonstige Verbindlichkeiten 67.280.998 57.352.735 57.076.301
Passive latente Steuern 2.063.541 1.203.324 1.006.237
Summe Passiva 282.820.953 286.476.916 291.620.459
(ii)

Ausgewählte Angaben der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

Sechsmonatszeitraum zum
30. Juni

Geschäftsjahr
zum 31. Dezember

(in EUR) 2023 2022 2022 2021
(ungeprüft) (geprüft)
Umsatzerlöse 121.906.773 121.140.945 253.279.893 223.700.665
Veränderungen des Bestandes -287.030 1.327.848 -1.015.330 2.482.308
Andere aktivierte Eigenleistungen 525.237 831.660 3.538.281 1.291.302
Sonstige betriebliche Erträge 4.414.047 11.019.680 15.209.313 11.795.672
Materialaufwand 63.036.805 69.495.373 134.355.171 120.338.756
Personalaufwand 32.578.290 30.076.461 59.493.715 56.727.892
Abschreibungen 15.358.642 15.938.539 30.408.748 30.421.760
Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.946.658 16.281.517 33.838.278, 30.833.320
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.235.190 4.601.747 9.396.358 9.545.913
Steuern vom Einkommen und Ertrag 579.292 468.678 1.931.983 121.865
Ergebnis nach Steuern -9.013.622 -2.205.912 1.568.608 -8.846.891
Sonstige Steuern 28.636 102.641 428.515 479.178
Konzernperiodenergebnis -9.042.259 -2.308.553 1.140.093 -9.326.069
Ergebnisvortrag aus Vorjahr -17.790.572 -19.842.040 -19.003.737 -10.924.502
Konzernbilanzverlust -26.832.831 -23.097.596 -17.790.572 -19.842.041
(iii)

Ausgewählte Angaben der Konzern-Kapitalflussrechnung

Konzern-Kapitalflussrechnung nach HGB

Sechsmonats-
zeitraum zum 30. Juni

Geschäftsjahr
zum 31. Dezember

(in TEUR) 2023 2022 2021
(ungeprüft) (geprüft)
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 42.721 8.258
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -29.159 -22.711
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -13.360 6.633
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 202 -7.820
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.519 2.653
(iv)

Kennzahlen betrieblicher Leistungen

Bei der Bewertung der Ertragslage des Schlote-Konzerns in Relation zum erwirtschafteten Umsatz muss berücksichtigt werden, dass der Schlote-Konzern im Wesentlichen Gussteile (Bauteile) bearbeitet, die in Abhängigkeit von der Steuerung der Lieferketten durch die OEM’s zum Teil über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Umsatzerlöse und Materialaufwand erfasst werden, z. T. aber auch kostenlos beigestellt werden und in diesem Fall die GuV nicht berühren. Das sich als Saldo aus Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge und abzüglich des Materialaufwands ergebende Rohergebnis ist die wesentliche Kennzahl der betrieblichen Leistung und entwickelte sich in den unten angegebenen Perioden wie folgt:

Sechsmonatszeitraum zum
30. Juni
Veränderung
(in %)
Geschäftsjahr
zum 31. Dezember
Veränderung
(in %)
(in TEUR) (gerundet) 2023 2022 2022 2021
(geprüft) (geprüft)
Gesamtleistung 122.145 123.300 -0,94 255.803 227.474 +12,4
Sonstige betriebliche Erträge 4.414 11.020 -59,94 15.209 11.796 +28,9
Materialaufwand 63.037 69.495 -9,29 134.355 120.339 +11,6
Rohergebnis 63.522 64.825 -2,01 136.657 118.931 +14,9
b)

Aktuelle Finanzlage der Gesellschaft und der Schlote-Gruppe

Die Schlote-Gruppe hat in erheblichem Umfang Fremdkapital in Form von Darlehen und einer Anleihe aufgenommen.

(i)

Finanzierung der Emittentin

Die Emittentin als Konzernobergesellschaft finanziert sich nahezu ausschließlich über Bankdarlehen sowie die von ihr im Jahr 2019 begebene EUR 25 Mio. Schuldverschreibung, die im November 2024 fällig ist und einem jährlichen Zinssatz von 6,75 % vorsieht (zahlbar halbjährlich nachträglich jeweils am 21. Mai und am 21. November eines Jahres). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus einem Darlehen mit Rangrücktritt des stillen Gesellschafters des Wirtschaftsstabilisierungsfonds („WSF“) der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von EUR 18,5 Mio. (31.12.2022: EUR 18,5 Mio.), Verbindlichkeiten aus Steuern TEUR 959 (31.12.2022: EUR 2,6 Mio.) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 201 (31.12.2022: TEUR 132). Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Leasingverträgen für Maschinen, die eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren haben.

(ii)

Sonstige Finanzierung der Schlote-Gruppe

Die Finanzierungsvereinbarungen der Gesellschaften der Schlote-Gruppe sehen zahlreiche Verpflichtungen und insbesondere auch die Einhaltung bestimmter Berichtspflichten und festgelegter Finanzkennzahlen (sog. Financial Covenants) durch die jeweilige Darlehensnehmerin vor. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen, sofern er nicht geheilt wird, kann den jeweiligen Darlehensgeber zur fristlosen Kündigung des Darlehens berechtigen. Ein Kündigungsrecht von Darlehensgebern könnte in der Folge aufgrund der in Kreditverträgen und in den Anleihebedingungen der Schuldverschreibung enthaltenen Drittverzugsklauseln (sog. „Cross Default“-Regelungen) dazu führen, dass weitere, nicht gekündigte Kreditverträge oder die Schuldverschreibung ebenfalls kündbar werden und ein Dominoeffekt ausgelöst wird.

Von den gegenüber den Kreditinstituten und gegenüber den Leasinggesellschaften (sonstige Verbindlichkeiten) bestehenden Verbindlichkeiten sind zum 30. Juni 2023 EUR89,4 Mio. (31. Dezember 2022: EUR 94,0 Mio.; 31. Dezember 2021: EUR 94,8 Mio.) durch Sicherungsübereignungen, Bürgschaften und Grundschulden gesichert. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.

Sollten die jeweiligen Gesellschaften der Schlote-Gruppe den aus den Finanzierungsvereinbarungen resultierenden Pflichten nicht nachkommen, können die jeweiligen Gläubiger die gewährten Sicherheiten, einschließlich Realsicherheiten, auch ohne Mitwirkung der Gesellschaft und möglicherweise mit wesentlichen Preisabschlägen verwerten. Falls einzelne oder mehrere Kredite aufgrund einer vorzeitigen Kündigung fällig gestellt würden, könnte die Schlote-Gruppe die fällig werdenden Kredite möglicherweise nicht, nicht rechtzeitig oder nur zu deutlich schlechteren Bedingungen refinanzieren und schlimmstenfalls zur Insolvenz der Gesellschaft führen.

1.3

Aktuelle Liquiditätssituation

Nach Einschätzung der Gesellschaft ist die Automotive Industrie insgesamt noch immer gefangen von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges, verbunden mit massiven Störungen der Lieferketten, die es so in dieser Intensität lange Zeit vorher niemals gegeben hat. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges spiegeln sich wider in sehr hohen Energiepreisen, einer gestiegenen Inflation und einem erhöhten Zinsniveau. Insbesondere die gestiegenen Energiepreise und die gestiegenen Zinsen wirken sich sowohl auf die Produktionskosten der Unternehmen als auch auf die Kaufneigung der Konsumenten negativ aus.

Dies führte auch in 2023 zu weiteren Abrufrückgängen der Kunden der Schlote-Gruppe. Diese Abrufrückgänge waren größer, als sie von Kunden der Schlote-Gruppe und damit auch von der Schlote-Gruppe selbst erwartet worden waren. Aktuell ist hier noch keine Trend-Umkehr zu erkennen.

Zudem gehen viele Marktteilnehmer, so auch die Schlote-Gruppe, mittlerweile von einer mehrjährigen Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau aus. Der politisch zwar gewollte, aber von den Konsumenten derzeitig nicht gelebte Trend zur E-Mobilität verharrt auf ungeplant niedrigem Niveau. Es wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis hier die Abrufe und damit die Umsätze steigen.

Diese Erkenntnis ist hart, neu und für viele Marktteilnehmer, selbst für die größten Kunden der Schlote-Gruppe, entgegen allen Erwartungen und zwingt auch die Schlote-Gruppe zum Umdenken und Handeln.

Der den Anleihegläubigern in dieser Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung unterbreitete Vorschlag zur Restrukturierung (siehe hierzu unten Abschnitt 1.4 und 2.) führt zu einer Verbesserung der Position der Anleihegläubiger.

1.4

Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen

Die oben dargelegte Entwicklung kam unerwartet und ohne große Vorbereitungszeit.

Die Gesellschaft befindet sich in Verhandlungen mit Kunden über Mindermengenausgleiche, inflatorische Preisanpassungen und andere Maßnahmen. Einige Verhandlungen konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden, andere laufen aktuell noch.

Zur stärkeren Verbesserung der Rentabilität wurde bereits im Geschäftsjahr 2021 konzernweit das interne Projekt „Move“ aufgesetzt das nahezu alle Bereiche der Gruppe umfasst, als Gemeinschaftsprojekt unter der Leitung der jeweiligen Bereichsleiter steht und einem engen quartalsweisen Fortschrittscontrolling mit Rückkopplung zur Geschäftsleitung unterliegt. Bestandteil von „Move” sind sowohl Kostensenkungs- und Erlössteigerungsmaßnahmen als auch vor allem Prozessoptimierungen. „Move“ wurde seitdem intensiviert, umfasst nahezu alle Bereiche der Gruppe und steht als Gemeinschaftsprojekt unter der Leitung der jeweiligen Bereichsleiter mit einem engen, monatlichen Fortschritt Controlling mit Rückkopplung zur Geschäftsleitung.

Mit Finanzpartnern wurden Verhandlungen zur Verlängerung von Kreditlaufzeiten aufgenommen. Erste Maßnahmen wurden bereits in 2023 wirksam. So wurde zur weiteren Sicherung der Liquidität bei Banken ein Antrag auf eine Reduzierung der monatlichen Tilgungsleistungen des Corona-Darlehens (EUR 20 Mio.) aus April 2020 gestellt, der noch im August 2023 für die Monate August und September 2023 und später bis Dezember 2023 bewilligt wurde.

1.5

Beschlussvorschläge

Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern der Schuldverschreibung folgende Beschlüsse vor:

(i)

Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Anleihe um 50% auf EUR 12,5 Mio. durch pro rata Reduktion des Nennbetrags auf EUR 500,00 je Schuldverschreibung;

(ii)

Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2033 und Anpassung des Rückzahlungsbetrages;

(iii)

Umwandlung der Anleihe in eine Nullkupon-Anleihe und Thesaurierung der Zinsen bis zum Rückzahlungstermin;

(iv)

Anpassungen der Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen und zur Zahlung von Zinsen;

(v)

(a) Verzicht auf die Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Nichtleistung der am 21. Mai 2024 zahlbaren halbjährlichen Zinsen) sowie (b) Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen;

(vi)

Verzicht auf Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 490 BGB;

(vii)

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger; und

(viii)

Ermächtigungen zugunsten des gemeinsamen Vertreters.

Anleihegläubiger sollten berücksichtigen, dass eine Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte durch die Anleihegläubiger nur möglich ist, wenn Anleihegläubiger, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens fünfundzwanzig (25) Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen halten, an der zweiten Gläubigerversammlung teilnehmen. Die Anleihegläubiger werden daher dringend gebeten, sich im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung zu beteiligen.

1.6

Was geschieht, wenn die Beschlüsse nicht gefasst werden sollten?

Sollten die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Beschlussgegenständen nicht zustimmen, bleibt die Emittentin zur Zahlung des Gesamtnennbetrags im November 2024 sowie der Zinsen verpflichtet und wäre gegebenenfalls auf eine gerichtliche Restrukturierungslösung angewiesen.

1.7

Schlussbemerkung

Die Emittentin bekräftigt, dass der Fokus der Geschäftsführung in den kommenden Wochen weiterhin darauf liegen wird, negative Entwicklungen zu verhindern, die alle Stakeholder der Schlote-Gruppe, einschließlich der Anleihegläubiger, wesentlich beeinträchtigen würden.

Die Emittentin appelliert an die Anleihegläubiger, die Schlote-Gruppe in ihrem eigenen Interesse in diesem Bestreben zu unterstützen.

2.

Beschlussgegenstände der zweiten Gläubigerversammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin

TOP 1 Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibung um 50% auf EUR 12,5 Mio. durch Reduktion (pro rata) des Nennbetrags auf EUR 500,00 je Schuldverschreibung
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
„§ 1 (a) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
§ 1 Währung, Form, Gesamtnennbetrag und Stückelung § 1 Currency, Form, Principal Amount and Denomination
(a) Diese Anleihe der Schlote Holding GmbH, Harsum (die „Emittentin“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 12.500.000,00 (in Worten: zwölf Millionen und fünfhundert Tausend Euro (der „Gesamtnennbetrag“)), ist in bis zu 25.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen (die „Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von jeweils EUR 500,00 (die „Festgelegte Stückelung“) eingeteilt. (a) This note of Schlote Holding GmbH, Harsum (the „Issuer„) in the aggregate principal amount of up to EUR 12,500,000.00 (in words: twelve million and five hundred thousand euros (the „Principal Amoun t“)), is divided into up to 25,000 partial notes (the „Notes„) payable to the bearer and ranking pari passu among themselves in the denomination of EUR 500.00 (the “Specified Denomination”) each.”
TOP 2 Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2033 und Anpassung des Rückzahlungsbetrags
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
„§ 3 (b) bis (d) der Anleihebedingungen werden gestrichen und es wird folgender neuer § 3 (b) in die Anleihebedingungen eingefügt:
(b) Die Schuldverschreibungen werden am 21. November 2033 (der „Fälligkeitstermin“) zu EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung zurückgezahlt (der „Rückzahlungsbetrag“). Eine vorzeitige Rückzahlung findet außer in den in §§ 4 bis 6 genannten Fällen nicht statt. (b) The Notes will be redeemed at EUR 1,000.00 per Note (the “Final Redemption Amount”) on 21 November 2033 (the “Redemption Date”). There will be no early redemption except as provided for in §§ 4 to 6.”
TOP 3 Beschlussfassung über die Umwandlung der Anleihe in eine Nullkupon-Anleihe und die Thesaurierung der Zinsen bis zur Rückzahlung
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
„§ 3 (a) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
§ 3 Verzinsung § 3 Interest
(a) Die Schuldverschreibungen werden ab dem Tag ihrer Begebung, d.h. ab dem 21. November 2019 (einschließlich) (der „Begebungstag”) bis zum 21. November 2023 (ausschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 6,75 % jährlich („Zinskupon“) verzinst. Ab dem 21. November 2023 (einschließlich) erfolgen auf die Schuldverschreibungen keine periodischen Zinszahlungen mehr, sondern die Anleiherendite von 7,1773% pro Jahr wird nur zum (ggf. vorzeitigen) Fälligkeitstermin gezahlt. (a) The Notes will bear interest on their principal amount at a rate of 6.75 % per annum as from their issue date, i.e. 21 November 2019 (the “Issue Date”) until 21 November 2023 (excluding) (“Interest Coupon”). From 21 November 2023 (including) onwards there will be no periodic interest payments on the Notes anymore, but the bond yield of 7.1773% per annum will only be paid at (early, if applicable) redemption date.”
TOP 4 Beschlussfassung über die Anpassungen von Bestimmungen zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen und zur Zahlung von Zinsen
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
§ 4 (a) Abs. 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
(a) Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen. Sollte die Emittentin zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft aufgrund einer Änderung des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts oder seiner amtlichen Anwendung verpflichtet sein oder werden, die in § 9(a) genannten Zusätzlichen Beträge zu zahlen, und diese Verpflichtung nicht durch das Ergreifen vernünftiger, der Emittentin zur Verfügung stehender Maßnahmen vermeiden können, so ist die Emittentin mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen und höchstens 60 Tagen berechtigt, durch Bekanntmachung gemäß § 14 die Schuldverschreibungen insgesamt zu kündigen und zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 4(d) definiert) zurückzuzahlen. Der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag ist auf den für die Rückzahlung festgelegten Termin (ausschließlich) zu berechnen. (a) Early Redemption for Tax Reasons. If at any future time as a result of a change of the laws applicable in the Federal Republic of Germany or a change in their official application, the Issuer iswill be required to pay Additional Amounts as provided in § 9(a), and such obligation cannot be avoided taking reasonable measures available to the Issuer, the Issuer will be entitled, upon not less than 30 days’ and not more than 60 days’ notice to be given by publication in accordance with § 14, to redeem all Notes at the Early Redemption Amount (as defined in § 4(d)). The Early Redemption Amount is to be calculated on the date specified for repayment (excluding).
§ 4 (b) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
(b) Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin. Die Emittentin ist berechtig, die jeweils ausstehenden Schuldverschreibungen frühestens zum 21. November 2029 mit einer Frist von nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tagen durch Bekanntmachung gemäß § 14 und im Einklang mit diesem § 4(b) insgesamt (und nicht teilweise) zu kündigen und zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag gemäß § 4(d) zurückzuzahlen. Der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag ist auf den Wahlrückzahlungstag (ausschließlich) zu berechnen. (b) Early Redemption at the Option of the Issuer. The Issuer is authorised to call and redeem early any outstanding Notes by giving not less than 30 nor more than 60 days’ notice pursuant to § 14 and in accordance with this § 4(b) in whole (but not in part) at the Early Redemption Amount pursuant to § 4(d). The Early Redemption Amount is to be calculated on the Call Redemption Date (excluding).
„Wahl-Rückzahlungstag“ bedeutet denjenigen Tag, der in der Erklärung der Kündigung nach diesem §4(b) als Tag der Rückzahlung festgelegt wurde. Call Redemption Date” means the date specified in the notice pursuant to § 4(b) as the relevant redemption date.
Die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach diesem § 4(b) ist den Anleihegläubigern durch eine unwiderrufliche Kündigungserklärung gemäß § 14 bekannt zu machen. The early redemption I Notes pursuant to this § 4 (b) shall be declared by the Issuer to the Noteholders by way of an irrevocable notice of termination in accordance with § 14.
Die Kündigungserklärung hat die folgenden Angaben zu enthalten: (i) den Wahlrückzahlungstag, der nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 60 Tage nach dem Tag der Kündigungserklärung liegen darf und (ii) den Wahl-Rückzahlungsbetrag (Call), zu dem die Schuldverschreibungen zurückgezahlt werden. Der Wahl-Rückzahlungstag muss ein Geschäftstag im Sinne des § 9 (c) sein. Such notice of termination shall specify the following details: (i) the Call Redemption Date, which shall be not less than 30 days and not more than 60 days after the date on which the notice is being given, and (ii) the Call Redemption Amount at which the Notes are to be redeemed. The Call Redemption Date must be a Business Day within the meaning of § 9 (c).
Folgender § 4 (d) wird neu in die Anleihebedingungen eingefügt:
Der „Vorzeitige Rückzahlungsbetrag“ für Zwecke dieses § 4 berechnet sich in jedem Fall nach der folgenden Formel (gerundet auf den nächsten vollen Cent, wobei EUR 0,005 aufgerundet werden): The „Early Redemption Amount“ for purposes of this § 4 is calculated on the basis of the following formula (rounded to the nearest full cent with EUR 0.005 being rounded upwards):
RB = N + (N* ((1+7,1773%) (y+DCF)-1) RB = N + (N* ((1+7,1773%) (y+DCF)-1)
Wobei: Whereas:
„RB“ bezeichnet den Rückzahlungsbetrag. „RB“ denotes the redemption amount.
„N“ bezeichnet die jeweils gültige Festgelegte Stückelung. „N“ denotes the applicable Specified Denominationn.
„y“ bezeichnet die Anzahl der vollen Jahre, die seit dem 21. November 2023 verstrichen sind. „y“ denotes the number of full years that have elapsed since 21 November 2023.
„DCF“ bezeichnet die Anzahl der Tage im Feststellungszeitraum, geteilt durch 360. „DCF“ means the number of days in the Determination Period divided by 360.
„Feststellungszeitraum“ bezeichnet den Zeitraum, der am letzten Jahrestag (einschließlich) des Emissionstages beginnt und am jeweiligen vorzeitgen Rückzahlungstag (ausschließlich) endet. „Determination Period“ means the period commencing on (and including) the last anniversary of the Issue Date and ending on (but excluding) the relevant early redemption Date.
§ 5 (a) letzter Absatz der Anleihebedingungen wird wir folgt neu gefasst:
Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag (Put)“ bedeutet in Bezug auf jede Schuldverschreibung den Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag gemäß § 4(d). Early Redemption Amount (Put)“ means, in respect of each Note, the Early Redemption Amount pursuant to § 4(d).
§ 6 (a) erster Absatz und Absatz (i) der Anleihebedingungen werden wie folgt neu gefasst:
(a) Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu stellen und deren sofortige Tilgung zum Vorzeitgen Rückzahlungsbetrag gemäß § 4(d) zu verlangen, falls (a) Each Noteholder will be entitled to declare his Notes due and demand immediate redemption of his Notes at the Early Redemption Amount pursuant to § 4(d), if
(i) die Emittentin auf die Schuldverschreibungen zahlbare Beträge nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag zahlt; (i) the Issuer fails to provide amounts payable on the Notes within 10 days from the relevant due date;
§ 8 (a) und (b) der Anleihebedingungen werden wie folgt neu gefasst:
§ 8 Zahlungen, Hinterlegung § 8 Payments, Depositing in Court
(a) Die Emittentin verpflichtet sich, auf die Schuldverschreibungen zahlbare Beträge bei Fälligkeit in Euro zu zahlen. Die Zahlung von auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträgen erfolgt, vorbehaltlich geltender steuerrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen und Vorschriften, über die Hauptzahlstelle (wie in § 11 definiert) zur Weiterleitung an Clearstream oder nach deren Weisung zur Gutschrift für die jeweiligen Kontoinhaber. Die Zahlung an Clearstream oder nach dessen Weisung befreit die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlung von ihren entsprechenden Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen. (a) The Issuer undertakes to pay, as and when due, amounts payable on the Notes in Euros. Payment of any amounts payable on the Notes shall be made, subject to applicable fiscal and other laws and regulations, through the Principal Paying Agent (as defined in § 11) for on-payment to Clearstream or to its order for credit to the respective account holders. Payments to Clearstream or to its order shall to the extent of amounts so paid constitute the discharge of the Issuer from its corresponding liabilities under the Terms and Conditions of the Notes.
(b) Falls eine Zahlung auf eine Schuldverschreibung an einem Tag zu leisten ist, der kein Geschäftstag (wie nachstehend definiert) ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Geschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Anleihegläubigern weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzugszinsen oder eine andere Entschädigung wegen dieser Verzögerung zu. (b) If any payment with respect to a Note is to be effected on a day other than a Business Day (as defined below), payment will be effected on the next following Business Day. In this case, the relevant Noteholders will neither be entitled to any payment claim nor to any interest claim or other compensation with respect to such delay.
TOP 5 Beschlussfassung über einen Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie über eine Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen
a)     Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern ferner vor, zu beschließen:
Die Anleihegläubiger beschließen die Einfügung eines weiteren Absatzes (d) im Anschluss an § 6 (c) der Anleihebedingungen:
(d) Die Anleihegläubiger verzichten bis einschließlich zum 21. Mai 2024 auf etwaige Rechte, nach § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen („die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag zahlt“) ihre Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu stellen und ihre sofortige Tilgung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. (d) During the period up to and including 21 Mai 2024, the Noteholders waive (verzichten auf) any rights under § 6 (a) (i) of the Terms and Conditions of the Notes („the Issuer fails to provide principal or interest within 10 days from the relevant due date”) to declare their Notes due and to demand immediate redemption of their Notes at the Principal Amount plus accrued interest.
b)     Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern ferner vor, zu beschließen:
§ 6 (a) (v) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert und neu gefasst:
(v) (A) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin oder einer Wesentlichen Tochtergesellschaft eröffnet wird, oder (B) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft ein solches Verfahren einleitet oder beantragt, oder (C) ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft beantragt und ein solches Verfahren nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist, es sei denn es wird mangels Masse abgewiesen oder eingestellt. (v) (A) the Issuer’s or a Material Subsidiary’s assets have been subjected to an insolvency proceeding, or (B) the Issuer or a Material Subsidiary applies for or institutes such proceedings, or (C) a third party applies for insolvency proceedings against the Issuer or a Material Subsidiary and such proceedings are not discharged or stayed within 30 days, unless such proceeding is dismissed due to insufficient assets.
TOP 6 Beschlussfassung über einen Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern ferner vor, zu beschließen:
Die Anleihegläubiger beschließen ferner die Einfügung eines weiteren Absatzes (e) im Anschluss an § 6 (d) der Anleihebedingungen:
(e) Die Anleihegläubiger verzichten bis einschließlich zum 21. Mai 2024 auch auf etwaige Rechte, nach § 490 BGB wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ihre Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu stellen und ihre sofortige Tilgung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. (e) During the period up to and including 21 Mai 2024, the Noteholders also waive (verzichten auf) any rights under § 490 of the German Civil Code (BGB) to declare their Notes due based on a substantial deterioration of the financial circumstances of the Issuer and to demand immediate redemption of their Notes at the Principal Amount plus accrued interest.
TOP 7 Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
„Herr Dr. Marc Liebscher, Berlin, wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt (der „Gemeinsame Vertreter“). Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt wurden. Er hat die Weisungen der Anleihegläubiger zu befolgen. Soweit er zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn, der Mehrheitsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. sowie den Ersatz für die entstehenden Kosten und Aufwendungen nach § 7 Abs. 6 SchVG von der Emittentin. Zu den Kosten und Aufwendungen zählen auch die angemessenen Kosten für eine eventuelle, aus Sicht des Gemeinsamen Vertreters zur Wahrnehmung seiner Rechte sinnvoll gebotene Beauftragung externer Berater, insbesondere Finanzberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Gutachter oder andere professionelle Berater oder Experten. Der Gemeinsame Vertreter darf auf den Rat oder die Dienstleistungen der professionellen Berater oder Experten vertrauen. Die nach dieser Beschlussfassung geschuldeten Beträge (insbesondere Kosten und Aufwendungen sowie die Vergütung des gemeinsamen Vertreters) sind nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Der Gemeinsame Vertreter ist berechtigt, der Emittentin gegenüber Vorschussrechnungen zu fakturieren.
Der gemeinsame Vertreter ist ermächtigt, die angemessene Vergütung nebst Kosten und Aufwendungen des gemeinsamen Vertreters für Tätigkeiten des gemeinsamen Vertreters im eröffneten Insolvenzverfahren aus Beträgen einzubehalten, die von einem etwaigen Insolvenzverwalter oder sonstigen Dritten zum Zwecke der Zahlung an die Anleihegläubiger an den gemeinsamen Vertreter geleistet werden. Das Recht zur Einbehaltung für die Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren ist jedoch auf 25% der zum Zwecke der Zahlung an die Anleihegläubiger geleisteten Beträge des Insolvenzverwalters oder Dritter beschränkt. Eine Nachschusspflicht der Anleihegläubiger besteht nicht. Das Recht zum Einbehalt aus den Beträgen, die dem gemeinsamen Vertreter vom Insolvenzverwalter oder Dritten zum Zwecke der Zahlung an die Anleihegläubiger geleistet werden, besteht nicht, wenn und soweit der gemeinsame Vertreter mit dem Insolvenzverwalter eine Vereinbarung abschließt, wonach die angemessene Vergütung nebst Kosten und Aufwendungen eine Masseverbindlichkeit begründen.
Der Gemeinsame Vertreter ist darüber hinaus berechtigt, für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter eine Vermögensschadenshaftpflicht mit einer angemessenen Versicherungssumme abzuschließen. Die Kosten für diese Vermögensschadenspflichtversicherung sind nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung durch den gemeinsamen Vertreter nach Wahl des gemeinsamen Vertreters durch die Gesellschaft direkt an die Versicherung oder an den gemeinsamen Vertreter zu erstatten; bei Zahlung an den gemeinsamen Vertreter durch die Gesellschaft hat der gemeinsame Vertreter auf Wunsch der Gesellschaft nachzuweisen, dass der für den Abschluss einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellte Betrag für eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung verwendet worden ist.
Der Gemeinsame Vertreter wird von der Beschränkung des § 181 BGB (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts) befreit.
Der Gemeinsame Vertreter haftet den Anleihegläubigern als Gesamtgläubiger für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben; bei seiner Tätigkeit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Gemeinsame Vertreter bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Anleihegläubiger zu handeln.
Den Gemeinsamen Vertreter trifft keine Beweislastumkehr analog § 93 Abs. 2 S. 2 Aktiengesetz (und vergleichbaren Regelungen ausländischen Rechts).
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf eine Höchstsummer von EUR 1 Mio. (eine Million), das Vierfache der Mindestversicherungssumme, begrenzt, es sei denn, er hat nicht nur einfach fahrlässig gehandelt. Über die Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche gegen den Gemeinsamen Vertreter entscheiden die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss.
TOP 8 Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters
Die Emittentin schlägt den Anleihegläubigern vor, wie folgt zu beschließen:
„Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt:
a)     ausschließlich die Kündigungsrechte der Anleihegläubiger nach eigenem Ermessen zeitlich befristet bis zum 21. November 2024 auszuüben;
b)     sowie den Verzicht auf Kündigungsrechte der Anleihegläubiger wegen einer etwaigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zeitlich befristet nach eigenem Ermessen bis zum 21. November 2024 zu erklären.
Das Recht des gemeinsamen Vertreters zum Verzicht auf die Kündigung wegen einer etwaigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse besteht nur für eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die Grund für das Abstimmungsverlangen ohne Versammlung inklusive der Beschlussvorschläge der Emittentin sowie des Notars Dr. Dirk Otto in der Zeit vom 9. Februar 2024, 0:00 Uhr bis 11. Februar 2024, 24:00 Uhr sowie der Bekanntmachung im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 25. Januar 2024, sind bzw. waren.
Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt.“
3.

Rechtsgrundlage für die zweite Gläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis

3.1

Gemäß § 13 (a) der Anleihebedingungen können die Anleihebedingungen durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG in ihrer gültigen Fassung geändert werden.

3.2

Beschlüsse der Anleihegläubiger sollen entweder in einer Gläubigerversammlung nach § 13 (c) (i) der Anleihebedingungen oder im Wege der Abstimmung ohne Versammlung nach § 13 (c) (ii) der Anleihebedingungen gemäß § 18 SchVG getroffen werden. Die Entscheidung obliegt der Emittentin.

3.3

Über die Beschlussgegenstände gemäß der Tagesordnung für diese zweite Gläubigerversammlung erfolgte bereits eine Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Absatz 1 SchVG in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 1 SchVG und § 13(c) (ii) der Anleihebedingungen innerhalb des Zeitraums vom 9. Februar 2024 bis einschließlich zum 11. Februar 2024, bei der das notwendige Quorum für eine Beschlussfähigkeit (mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen) nicht erreicht wurde. Dementsprechend hat der Abstimmungsleiter die mangelnde Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung festgestellt. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG kann bei einer beschlussunfähigen Abstimmung ohne Versammlung eine Gläubigerversammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen werden, die als zweite Gläubigerversammlung gilt.

3.4

Die mit dieser Einladung einberufene zweite Gläubigerversammlung ist in Bezug auf die in dieser Einladung zur Gläubigerversammlung genannten Beschlüsse Ziffer 2 dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

3.5

Die Beschlüsse gemäß Ziffer 2 dieser Einladung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 % der an der Beschlussfassung teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG in Verbindung mit §13 (b) Satz 2 der Anleihebedingungen.

4.

Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse

Wenn die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit und wirksam über die Beschlussgegenstände gemäß Ziffer 2 beschließen, ist der Beschluss der Anleihegläubiger für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.

5.

Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und Stimmberechtigung

5.1

Zur Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 5.4 dieser Einladung spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung nachweist.

5.2

An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Emittentin teil. Jede Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000 gewährt eine Stimme. Im Übrigen gilt § 6 SchVG.

5.3

Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung bzw. die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich (§ 13(c)(i) der Anleihebedingungen i. V. m. § 10 Abs. 2 SchVG) („Anmeldung“). Die Anmeldung muss spätestens am dritten Kalendertag vor der Gläubigerversammlung, mithin bis zum 18. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) per Post, Telefax oder E-Mail unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Schlote Holding GmbH – 2. Anleihegläubigerversammlung –
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0)89 889 690 633
oder per E-Mail an: anmeldung@linkmarketservices.eu
5.4

Anleihegläubiger müssen zudem spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Abstimmung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 SchVG nachweisen. Als Nachweis muss ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Schuldverschreibungen mit einem Sperrvermerk der Depotbank vorgelegt werden („Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“). Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, den besonderen Nachweis mit Sperrvermerk zusammen mit der Anmeldung zur Gläubigerversammlung bis zum 18. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) zu übermitteln.

a)

Besonderer Nachweis

Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennwert der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben ist.

b)

Sperrvermerk

Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Schlote Holding GmbH vom Tag der Absendung des besonderen Nachweises (einschließlich) bis zum Ende der Abstimmung im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich frühzeitig wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer jeweiligen depotführenden Bank in Verbindung setzen.

Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Webseite der Emittentin unter (https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung) abgerufen werden.

5.5

Für die Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und die Ausübung der Stimmrechte wird um eine frühzeitige Übermittlung der Unterlagen der Anleihegläubiger gemäß Ziffern 5.3 und 5.4 vor der Gläubigerversammlung gebeten. Die Anmeldung muss und die übrigen Unterlagen sollten zur organisatorischen Erleichterung unter folgender Adresse spätestens am dritten Kalendertag vor dem Tag der zweiten Gläubigerversammlung zugehen, somit bis zum 18. Mai 2024, 24:00 (MEZ):

Schlote Holding GmbH – 2. Anleihegläubigerversammlung –
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0)89 889 690 633
oder per E-Mail an: anmeldung@linkmarketservices.eu

Anleihegläubiger sollten ferner beachten, dass im Falle der Bevollmächtigung eines Dritten oder der von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter zusätzlich zur Vollmacht ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk vorzulegen bzw. nachzuweisen ist.

6.

Vertretung durch Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter

6.1

Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG).

6.2

Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126 b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Webseite der Emittentin unter (https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung) abgerufen werden.

6.3

Die Vollmachtserteilung ist nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte gelten die Voraussetzungen für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung des Anleihegläubigers durch Vorlage eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk und das Anmeldeerfordernis.

6.4

Anleihegläubiger, die keinen selbst ausgewählten Dritten bevollmächtigen wollen, können einen von ihnen benannten Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) eine Vollmacht mit Weisungen zur Abstimmung erteilen. Ein entsprechendes Formular hierfür kann auf der Webseite der Emittentin (https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung) abgerufen werden. Der Stimmrechtsvertreter benötigt konkrete Weisungen, wie er abstimmen soll. Die Weisung kann auch lauten, zu allen Beschlüssen immer so abzustimmen, wie es die Emittentin vorschlägt bzw. empfiehlt. Der Stimmrechtsvertreter steht nicht zur Verfügung, um in der Versammlung über die reine Abstimmung hinausgehende Handlungen vorzunehmen, insbesondere Anträge oder Fragen zu stellen oder Erklärungen abzugeben.

6.5

Vollmachten und Weisungen von Anleihegläubigern, die der Emittentin einen gültigen Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk haben zukommen lassen, nimmt der Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der Generaldebatte auch per Mail unter anmeldung@linkmarketservices.eu entgegen. Um frühere Übermittlung wird allerdings gebeten.

6.6

Die Emittentin ermöglicht Anleihegläubigern auch, bereits im Vorfeld Fragen bei der Emittentin einzureichen. Die Emittentin wird dann prüfen, ob sie diese bereits im Vorfeld durch Information auf ihrer Webseite (https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung) für alle Gläubiger beantworten kann. Die Anleihegläubiger werden gebeten, ihre Fragen per E-Mail, Telefax oder Post an die Emittentin zu übersenden:

Schlote Holding GmbH
– Investor Relations –
„Schlote Holding GmbH: 2. Gläubigerversammlung“
Carl-Zeiss-Straße 1, 31177 Harsum
Fax: +49 89 88 96 906 66
linh.chung@linkmarketservices.eu
7.

Gegenanträge und Ergänzungsverlangen

7.1

Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung Beschluss gefasst wird, innerhalb der gesetzlichen Frist Gegenanträge zu unterbreiten („Gegenantrag“).

7.2

Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden („Ergänzungsverlangen“).

7.3

Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin oder den Abstimmungsleiter zu richten und können vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder E-Mail an den Abstimmungsleiter oder die Emittentin an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:

Schlote Holding GmbH
– Investor Relations –
„Schlote Holding GmbH: 2. Gläubigerversammlung“
Carl-Zeiss-Straße 1, 31177 Harsum
Fax: +49 89 88 96 906 66
linh.chung@linkmarketservices.eu
oder:
Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main
– Abstimmungsleiter –
DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
„Schlote Holding GmbH: 2. Gläubigerversammlung“
Postanschrift: Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de
7.4

Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/​oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (siehe Ziffer 5.4). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben diejenigen Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

8.

Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen

Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibung beträgt EUR 25.000.000,00, eingeteilt in 25.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00.

Sollte sich im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn der zweiten Gläubigerversammlung eine Verringerung des Volumens der Schuldverschreibungen ergeben, ist der niedrigere Betrag maßgeblich.

Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten.

9.

Weitere Informationen

Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf der Internetseite der Emittentin unter https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung.

10.

Unterlagen

Vom Tag der Veröffentlichung der Einberufung dieser zweiten Gläubigerversammlung an bis zum Ende der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung zur Verfügung:

diese Einberufung zur zweiten Gläubigerversammlung nebst etwaiger angekündigter Ergänzungsverlangen und Gegenanträge;

die Anleihebedingungen der Schuldverschreibung der Schlote Holding GmbH;

das Vollmachts- und Weisungsformular zur Erteilung von Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,

das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte,

das Musterformular zur Anmeldung zur Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung;

das Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk; und

das Musterformular zur Anforderung der Teilnahmevergütung (siehe Ziffer 11).

Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:

Schlote Holding GmbH
– Investor Relations –
„Schlote Holding GmbH: 2. Gläubigerversammlung“
Fax: +49 89 88 96 906 66
linh.chung@linkmarketservices.eu
11.

Teilnahmevergütung

Für den Aufwand, der den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung entsteht, erstattet die Emittentin sämtlichen teilnehmenden Anleihegläubigern einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Nennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch EUR 50,00 pro Depot.

Die Zahlung der Teilnahmevergütung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens des für eine Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen erforderlichen Quorums, mithin 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen in der zweiten Gläubigerversammlung. Die Zahlung der Teilnahmevergütung erfolgt, sobald die Beschlüsse zur Änderung der Anleihebedingen vollzogen wurden.

Das Formular zur Anforderung der Teilnahmevergütung erhalten die Anleihegläubiger ebenfalls auf der Webseite der Emittentin unter https:/​/​www.schlote.com/​schlote-gruppe/​schlote-gruppe/​anleihe/​glaeubigerabstimmung.

Informationen zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Verordnung (EU) 2016/​679 (Datenschutz-Grundverordnung bzw. DSGVO). Der Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für die Schlote Holding GmbH einen hohen Stellenwert. Die Emittentin verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Anleihegläubigern die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung zu ermöglichen. Verarbeitet werden folgende Datenkategorien der Anleihegläubiger: Kontaktdaten, Anzahl der gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu dem depotführenden Institut der Anleihegläubiger und ggf. Daten zu einem benannten Vertreter. Für die Verarbeitung ist die Emittentin die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Anleihegläubigerversammlung beauftragt die Emittentin verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Emittentin nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Emittentin zu verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Anleihegläubigern und Anleihegläubigervertretern im Zusammenhang mit der Anleihegläubigerversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Harsum, im Mai 2024 Frankfurt am Main, im Mai 2024
Schlote Holding GmbH
Geschäftsführung
Dr. Dirk Otto
Abstimmungsleiter /​ Notar

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