DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEITDie Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die nachfolgende Einberufung zur zweiten Gläubigerversammlung („Einladung“) wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“) und nur an Personen abgegeben, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.Schlote Holding GmbHHarsum
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1. |
Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung Hinweis zum nachfolgenden Abschnitt Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ ist von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Anleihegläubigern die Hintergründe für die Beschlussgegenstände für die zweite Gläubigerversammlung und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmungsentscheidung der Anleihegläubiger zu verstehen. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Gewähr dafür, dass der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ alle Informationen enthält, die für die Beschlussfassung im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung notwendig oder angemessen sind, und weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater, noch irgendeine andere Person garantieren die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen und übernehmen keine Haftung für die darin enthaltenen Informationen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Anlageentscheidungen entstehen, die auf der Grundlage der im Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ enthaltenen Informationen getroffen wurden. Dementsprechend ersetzt diese Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Anleihegläubiger sollten ihre Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen der zweiten Gläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern treffen. Die hierin enthaltenen Informationen sind aktuell, sofern nicht anders angegeben. Die hierin enthaltenen Informationen können jedoch nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Einladung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung. Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die zweite Gläubigerversammlung“ enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Pläne oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Vorstehendes gilt in gleicher Weise, falls es bis zum Ablauf der zweiten Gläubigerversammlung zu Änderungen der Beschlussvorschläge kommen sollte.
Bei der Bewertung der Ertragslage des Schlote-Konzerns in Relation zum erwirtschafteten Umsatz muss berücksichtigt werden, dass der Schlote-Konzern im Wesentlichen Gussteile (Bauteile) bearbeitet, die in Abhängigkeit von der Steuerung der Lieferketten durch die OEM’s zum Teil über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Umsatzerlöse und Materialaufwand erfasst werden, z. T. aber auch kostenlos beigestellt werden und in diesem Fall die GuV nicht berühren. Das sich als Saldo aus Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge und abzüglich des Materialaufwands ergebende Rohergebnis ist die wesentliche Kennzahl der betrieblichen Leistung und entwickelte sich in den unten angegebenen Perioden wie folgt:
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2. |
Beschlussgegenstände der zweiten Gläubigerversammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin
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Rechtsgrundlage für die zweite Gläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis
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Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse Wenn die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit und wirksam über die Beschlussgegenstände gemäß Ziffer 2 beschließen, ist der Beschluss der Anleihegläubiger für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich. |
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Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und Stimmberechtigung
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Vertretung durch Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter
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Gegenanträge und Ergänzungsverlangen
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Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibung beträgt EUR 25.000.000,00, eingeteilt in 25.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00. Sollte sich im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn der zweiten Gläubigerversammlung eine Verringerung des Volumens der Schuldverschreibungen ergeben, ist der niedrigere Betrag maßgeblich. Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. |
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Weitere Informationen Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung. |
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Unterlagen Vom Tag der Veröffentlichung der Einberufung dieser zweiten Gläubigerversammlung an bis zum Ende der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter https://www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zur Verfügung:
Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:
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Teilnahmevergütung Für den Aufwand, der den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung entsteht, erstattet die Emittentin sämtlichen teilnehmenden Anleihegläubigern einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Nennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch EUR 50,00 pro Depot. Die Zahlung der Teilnahmevergütung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens des für eine Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen erforderlichen Quorums, mithin 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen in der zweiten Gläubigerversammlung. Die Zahlung der Teilnahmevergütung erfolgt, sobald die Beschlüsse zur Änderung der Anleihebedingen vollzogen wurden. Das Formular zur Anforderung der Teilnahmevergütung erhalten die Anleihegläubiger ebenfalls auf der Webseite der Emittentin unter https://www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung. |
Informationen zum Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung bzw. DSGVO). Der Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für die Schlote Holding GmbH einen hohen Stellenwert. Die Emittentin verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Anleihegläubigern die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung zu ermöglichen. Verarbeitet werden folgende Datenkategorien der Anleihegläubiger: Kontaktdaten, Anzahl der gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu dem depotführenden Institut der Anleihegläubiger und ggf. Daten zu einem benannten Vertreter. Für die Verarbeitung ist die Emittentin die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Anleihegläubigerversammlung beauftragt die Emittentin verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Emittentin nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Emittentin zu verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Anleihegläubigern und Anleihegläubigervertretern im Zusammenhang mit der Anleihegläubigerversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Harsum, im Mai 2024 | Frankfurt am Main, im Mai 2024 |
Schlote Holding GmbH Geschäftsführung |
Dr. Dirk Otto Abstimmungsleiter / Notar |
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