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Einschränkung bei der Wasserentnahme

Tama66 (CC0), Pixabay
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Wegen anhaltender Trockenheit haben sechs Landkreise in Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Wasserentnahme erlassen. Dies beinhaltet Verbote, Wasser aus offenen Gewässern wie Flüssen zu entnehmen und Gärten mit Brunnenwasser zu bewässern. Die Verordnungen gelten für den Altmarkkreis Salzwedel, den Salzlandkreis, das Jerichower Land, Stendal, die Stadt Dessau-Roßlau und ab dem 11. Juli auch den Saalekreis. Die Regelungen gelten mindestens für den Sommer.

Immer mehr Landkreise in Sachsen-Anhalt beschränken die Wassernutzung aus Seen und Brunnen aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Der Saalekreis schließt sich nun dem Altmarkkreis Salzwedel, dem Kreis Stendal, dem Salzlandkreis, dem Jerichower Land und der Stadt Dessau-Roßlau an und schränkt ebenfalls die Wasserentnahme ein.

Auch der Landkreis Harz plant, in Kürze Regeln zur Wassernutzung einzuführen, hat jedoch noch keine konkreten Pläne.

Ab dem 11. Juli ist im Saalekreis nur noch eine eingeschränkte Wasserentnahme erlaubt. Das Abschöpfen von Wasser aus Oberflächengewässern wie Seen, Flüssen oder Teichen ist untersagt. Es ist auch verboten, zwischen 8 und 10 Uhr Wasser aus Brunnen zur Bewässerung von Grünflächen oder Sportanlagen zu entnehmen. Diese Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch private Flächen, einschließlich der Wasserentnahme aus privaten Gartenbrunnen. Die Verordnung ist vorerst bis zum 30. September gültig.

In Dessau-Roßlau ist es von Juli bis einschließlich September verboten, Wasser aus Gewässern zu pumpen. Zudem dürfen Brunnen zwischen 10 und 18 Uhr nicht zur Bewässerung von privaten und öffentlichen Grünflächen sowie Sportanlagen verwendet werden.

Im Landkreis Stendal gilt vom 28. Juni bis zum 30. September ebenfalls ein Verbot der Wasserentnahme. Es ist untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen und zwischen 10 und 19 Uhr Grünflächen und Sportanlagen mit Wasser aus privaten Brunnen zu bewässern.

Der Altmarkkreis Salzwedel war der erste Landkreis in Sachsen-Anhalt, der in diesem Jahr die Wasserentnahme einschränkte. Dort ist es zwischen 10 und 19 Uhr verboten, mit Wasser aus Brunnen private und öffentliche Gärten, Grünflächen oder Sportanlagen zu bewässern. Im Salzlandkreis besteht bereits seit dem letzten Sommer ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, das bislang nicht aufgehoben wurde. Das bedeutet, dass die Entnahme von Grundwasser für Kleingärtner tagsüber untersagt ist und Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen nicht mehr abgepumpt werden darf. Landwirte können Ausnahmegenehmigungen beantragen. Im Jerichower Land gilt ebenfalls eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen.

Bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf ist jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen untersagt. Die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Sportanlagen ist zwischen 10 und 19 Uhr verboten. In besonderen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Gewerbliche Unternehmen sind von den Verboten ausgenommen.

Im vergangenen Jahr erließen viele Kreise und Gemeinden in Sachsen-Anhalt ähnliche Verfügungen. Verstöße konnten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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