Google hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung gegen eine milliardenschwere Strafzahlung an die Europäische Union eingelegt. Das Unternehmen behauptet, die EU habe nicht ausreichend belegt, dass seine Geschäftspraktiken den Wettbewerb verzerren. Das Urteil des Gerichts wird in den nächsten Monaten erwartet.
Bereits 2017 hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Diese Entscheidung wurde vor zwei Jahren vom Europäischen Gericht bestätigt. In den letzten zehn Jahren hat Google in Europa insgesamt 8,25 Milliarden Euro wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bezahlen müssen. Zudem könnte dem Unternehmen eine Zerschlagung durch die EU bevorstehen.
In der aktuellen Berufungsverhandlung argumentierte Googles Anwalt, Thomas Graf, dass Ungleichbehandlung von Konkurrenten nicht zwangsläufig eine Wettbewerbsverzerrung bedeute. Er sagte, dass „Unternehmen nicht konkurrieren, indem sie ihre Konkurrenten gleich behandeln“.
Fernando Castillo de la Torre, der die EU-Kommission vertrat, wies jedoch darauf hin, dass Google seine marktbeherrschende Stellung bei der Internetsuche genutzt habe, um bei Preisvergleichen eigene Angebote zu bevorzugen.
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